Frage an Ulrike Rodust von Gerhard R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Rodust,
Am 6.5 hatten Sie 2 Anfragen zur neuen EU-Saatgutverkehrsverordnung nur vorläufig beantwortet mit Blick auf die Tatsache, dass der Entwurf erst am Tag Ihrer Antwort bekannt wurde.
Jetzt steht aber fest
- Es wird nur eine sehr schmale Nische für alte Sorten geben, die schon vorher registriert gewesen sein müssen, nicht aber für neue und noch nicht registrierte Sorten
- Alle Erhalter und ihre oft mehrere hundert Sorten müssen sich registrieren lassen. Viele, die das aus Enthusiasmus gemacht haben, ohne davon wirklich leben zu können, werden aufgeben müssen. Die Sorten werden dann untergehen.
- Die DUS – Kriterien für unveränderliches uniformes Saatgut sollen auch auf die Vielfaltssorten angewendet werden, obwohl deren Wert gerade darin liegt, dass sie anpassungsfähig und veränderbar sind
- Es liegt eine gemeinsame Stellungnahme aller Europäischer Saatgutinitiativen vor, die den vorliegenden Entwurf ablehnen ( http://www.seed-sovereignty.org/PDF/joint_statement_seed_legislation_2013-06-12_web.pdf )
- Federführend wird nicht der Umweltausschuss sein (bei dem man Verständnis für Biodiversität vermuten könnte) sondern der Agrarausschuss, dem die Lobbyisten der Industrie im Nacken sitzen
Werden Sie sich einsetzen dafür, dass Produktion und Vermarktung von Saatgut von Sorten, für die keine geistigen Eigentumsrechte reklamiert werden, frei bleibt von überbordenden EU-Regulierungen, damit ein breiter Strom von Sorten entstehen kann als Alternative zu industriellen Sorten? Von klassischem bäuerlich erzeugtem Saatgut geht keine Gesundheitsgefahr aus, die eine derartige EU-Regulierung nötig machen würde
Sehr geehrter Herr Roth,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die darin enthaltenen Informationen zum Vorschlag für die Verordnung über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (Rechtsvorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial.
Anders als vor Veröffentlichung des Vorschlages diskutiert ist tatsächlich der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung - in dem ich ebenfalls Mitglied bin - im Europäischen Parlament federführend.
Das Parlament befindet sich zu dem Vorschlag zum Pflanzenvermehrungsmaterial in der Phase der Positionsfindung, bisher liegen keine Änderungsanträge der Berichterstatter auf dem Tisch und es gibt noch keinen konkreten Zeitplan.
Regeln zum Handel mit Pflanzenvermehrungsmaterial sind notwendig, um die Qualität und die Gesundheit des Saatgutes für Landwirte, Gärtner, Privatpersonen und andere Marktteilnehmer sicherzustellen. Diese Regelungen müssen selbstverständlich ausgewogen sein. Denn es ist äußerst wichtig, die Artenvielfalt zu fördern und zu erhalten. Altes Saatgut und traditionelle Kulturpflanzen dürfen durch eine Änderung der Gesetzgebung nicht in Gefahr geraten.
Die Verordnung soll nicht für Pflanzenvermehrungsmaterial, das zwischen Privatpersonen ausgetauscht wird, gelten. Zudem gibt es den Vorschlag für Kleinstunternehmen vereinfachte Regelungen anzuwenden. Auch für das Verfahren zur Registrierung der Sorten soll es hierbei Vereinfachungen geben. Saatgut muss in der EU ein Registrierungsverfahren durchlaufen, die Kriterien hierbei sind: Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit. Bei alten Sorten gelten schwächere Regeln für die Registrierung, die auf Grundlage von historischen Daten und praktischer Erfahrung vorgenommen wird.
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament werden sich dafür stark machen, dass weiterhin Rechtssicherheit für Landwirte und Privatpersonen bestehen bleibt Saatgut untereinander zu tauschen, sofern keine exklusiven Eigentumsrechte vorliegen. Wir werden uns den vorliegenden Rechtstext genau anschauen und prüfen, ob Anpassungen notwendig sind, und wenn ja, werde ich über Änderungsanträge versuchen die Verordnung zu ändern und anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Rodust