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Frage von Anne N. •

Frage an Ulrike Rodust von Anne N. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Rodust,

ich bin soeben über einen Zeitungsartikel gestolpert, der eine Neuregelung des europäischen Saatgut-Marktes in Form einer Verordnung thematisiert.
Demnach dürfen Landwirte nur mehr amtlich zugelassenes Saatgut verkaufen. Bisher waren alte und seltene Saatgut-Sorten ausgenommen, die in althergebrachter Tauschwirtschaft gezüchtet und in meist kleinen Mengen gehandelt wurden. Geht es nach den Plänen der Kommission, dürfen Kleinbauern oder Privatleute ihr selbst gezüchtetes Saatgut in Zukunft nicht einmal mehr verschenken.
Diese Entwicklung ist unhaltbar! Sie dient lediglich den Interessen von Großkonzernen wie Monsanto und co.
Ich bin nicht gewillt, dergleichen hinzunehmen. Es wäre ein massiver Einschnitt in die bürgerlichen Freiheiten und würde sowohl die Artenvielfalt als auch die Lebensmittelqualität massiv einschränken. Da engagiert man sich für den Erhalt alter Kulturobst- und Gemüsesorten und dann sowas!

Die EU-Kommission soll am 6. Mai ihren Entwurf vorlegen. Bitte teilen Sie mir doch mit, wie Sie zu dieser Frage stehen und was ich persönlich noch tun kann, um dieser Ungeheuerlichkeit Einhalt zu gebieten. Vielen Dank!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Nimtz,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema. Wie Sie bereits erwähnt haben, steht die Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags am 06. Mai an. Bis dahin können wir nicht mit bestimmter Sicherheit sagen, was genau der Vorschlag beinhalten wird. Die Kommission selbst hat in einer Erklärung vergangene Woche geschrieben, dass Privatpersonen ausgenommen sein sollen und Kleinstanbieter vereinfachte Regeln für die Vermarktung ihres Saatguts erhalten. Außerdem soll die Registrierung alter und seltener Sorten ohne komplizierte Tests und mithilfe alter Verzeichnisse vonstattengehen. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11327_de.htm

Sobald uns der Gesetzesvorschlag vorliegt, werden wir eingehend prüfen, ob die Belange der Privat- und Kleinstanwender ausreichend berücksichtigt werden und ob der Schutz von alten und seltenen Sorten in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Federführend werden höchst wahrscheinlich meine KollegInnen im Umweltausschuss (ENVI) den Text beraten. Zudem muss sich das Parlament nach der Abstimmung seiner Position noch mit den Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat einigen. Wir hoffen, dass diese sich ebenfalls für den Erhalt alter und seltener Sorten stark machen werden.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Frage weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Ulrike Rodust