Frage an Ulrike Rodust von Arne T. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Rodust,
Folgende Frage habe ich an das Auschussmitglied Frau Weiler geschickt, leider hat sie die Frage weiter an Sie verwiesen, also bitte ich Sie um Beantwortung, bitte entschuldigen Sie die Formulierungen, die an "Auschussmitglieder für Verbraucherschutz" gerichtet sind:
Als Ausschussmitglied für Verbraucherschutz möchte ich Sie bitten mir zu beantworten, wie Ihre persönliche Meinung zur Obsoleszenz von Produkten oder Produktbestandteilen lautet.
Sind ggf. Gesetzesinitiativen geplant, Obsoleszenz zu reglementieren, zu bestrafen oder Produkte mit derart geplanten Defekten/Sollbruchstellen mit (Umwelt- oder Verbraucherschutz-) Abgaben zu besteuern?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen, wo kann ich mich über den Stand der Gesetzes- / Verordnungsfindung informieren?
Ist der Umstand im Verbraucherausschuss diskutiert worden?
Wenn ja, was war das Ergebnis?
Ist der Umstand innerhalb der SPD thematisiert worden?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja bitte ich um Mitteilung des Ergebnis.
Für die Beantwortung der zugegebenermaßen vielen Fragen danke ich im Voraus. Ich habe vor, die Fragen Ihren Kollegen der anderen Parteien zu stellen, um herauszufinden, wer sich dieses Problems annimmt.
Mit freundlichen Grüßen,
A. Thon
Sehr geehrter Herr Thon,
ich stehe der Praktik einiger Unternehmen, eine "geplante Obsolenz" für ihre Produkte zu konzipieren, sehr negativ gegenüber. Meiner Meinung nach ist dies nicht im Sinne des Verbrauchers und auch für Umwelt und Wettbewerb schädlich.
Die EU-Kommission vertritt in dieser Frage die gleiche Auffassung und es gibt zahlreiche Bestimmungen auf EU-Ebene, die dafür sorgen sollten, dass solche Praktiken unterbunden werden. Zum einen erhalten Verbraucher durch die Richtlinie 1999/44/EG über den Verkauf von Verbrauchsgütern und Garantien für Verbrauchsgüter bestimmte Rechte gegenüber Verkäufern fehlerhafter Produkte.
So stehen dem Verbraucher innerhalb der ersten zwei Jahren Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder sogar eine (Teil-)Erstattung des Kaufpreises zu. Mitgliedstaaten können sich individuell entscheiden, die zweijährige Gewährleistungspflicht zu verlängern.
Da die Händler die Verbraucher nicht über die gewollt beschränkte Lebensdauer der Produkte in Kenntnis setzen, könnte dies zudem gemäß Richtlinie 2005/29/EG als unlautere Geschäftspraktik ausgelegt werden. Der Händler könnte also strafrechtlich belangt werden.
Für die korrekte Umsetzung beider Richtlinien sind die zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten verantwortlich.
Die Strategie Europa 2020 sieht zudem für Europas Wirtschaft ein ressourcenschonendes und nachhaltiges Wachstum vor. Die Vermarktung fehlerhafter Produkte läuft diesem Ziel klar zuwider.
Abschließend kann also gesagt werden, dass sowohl die Verbraucherschutz- als auch die Wettbewerbspolitik der EU die von Ihnen beschriebenen Geschäftspraktiken klar verbieten. Auch die Zukunftsstrategie "Europa 2020" setzt in erster Linie auf Nachhaltigkeit - ein Ziel was nur schwer zu erreichen wäre, würde man derartige Praktiken legalisieren. Dementsprechend sind die von Ihnen beschriebenen Fälle vor allem ein Problem der Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Willentlich konzipierte Produktfehler die auf die Reduzierung der Lebensdauer des Produktes abzielen sollten stärker von den zuständigen Behörden aufgespürt und geahndet werde.
Wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament stehen daher Reformen für ein nachhaltigeres Wirtschaftssystem sehr offen gegenüber. Ein Ansatz ist beispielsweise die sogenannte "Leasing Society" - ein Wirtschaftsmodell, nachdem Unternehmen Ihre Produkte für die Gebrauchsdauer an Kunden vermieten würden. Ihnen wäre so ein regelmäßiges Einkommen garantiert und es wäre ein Anreiz, die Produkte so langlebig wie möglich zu konzipieren und reparierbar zu machen. Durch Steueranreize zur Verwendung recycelter Materialien könnte zudem ein ressourcen- und umweltschonenderes Wirtschaften gefördert werden.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Rodust