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Frage von Stephanie K. •

Frage an Ulrike Rodust von Stephanie K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Rodust,

laut der Webseite der EU - Fisheries kontrolliert die EU jedweden frisch gefangenen Fisch beim Prozess der Anlandung, da man illegalen Fischfang auf See nicht zu unterbinden vermag. Wie ich neulich herausfand, stammen angeblich immer noch 10-15% allen angelandeten Fischs aus illegalem Fischfang z.B. der grossen spanischen Fischfangschiffe.

Dazu drei Fragen:

1. Zahlen die Eigentümer dieser Schiffe eigentlich eine Strafe, wenn festgestellt wird, dass sie illegal gefischten Fisch an Bord haben?

2. Darf dieser Fisch danach in europäischen Supermarktregalen verkauft werden, nachdem er quasi "freigekauft" wurde?

3. Gibt es dazu einen öffentlich einsehbaren Passus, aus dem hervorgeht, wie hier verfahren wird?

Beste Grüße

Stephanie Kubenka

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kubenka,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Gemeinsamen Fischereipolitik und für Ihre Frage.

1. Ja, wobei die Zuständigkeit für die Strafmaßnahmen in der Hand der Mitgliedsstaaten liegt. Die EU macht diesen in der neuen "Kontrollverordnung" aber klare Vorgaben, wie diese Strafen aussehen müssen: Laut Art. 89 müssen diese Strafen so gestaltet sein, dass den betroffenen Fischern "wirksam der wirtschaftliche Gewinn aus den Verstößen entzogen wird". Für schwerwiegende Verstöße muss ein "Punktekonto" (vergleichbar mit der Flensburger Verkehrssünder-Datei) eingeführt werden.

2. Hier ist die Lage weniger klar: Die Verordnung zur Illegalen Fischerei (auch bekannt als IUU-Verordnung ermöglicht den Mitgliedsstaaten die Beschlagnahmung des illegal gefangenen Fisches, schreibt diese aber nicht zwingend vor.
Wie dies in den 27 Mitgliedsstaaten gehandhabt wird, weiß ich (noch) nicht, denn beide Verordnungen werden zurzeit in nationales Recht umgesetzt. Ich werde aber zu diesem Thema weiter recherchieren und Sie bei Ergebnis benachrichtigen. Bitte schicken Sie mir deshalb eine kurze Email an ulrike.rodust@europarl.europa.eu , damit ich weiß, wie ich Sie erreichen kann.

3. Hier die Links zu Kontrollverordnung (und IUU-Verordnung ( http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:286:0001:01:DE:HTML )

Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Rodust