Was werden Sie gegen die geplante sog. "Chatkontrolle" tun um die anlasslose Überwachung der Kommunikation aller EU-Bürger zu verhindern?
Sehr geehrte Frau Müller,
die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen und eine anlasslose Überwachung von privater Kommunikation aller Bürger zu implementieren ist nicht mit dem Schutz der Privatsphäre und der vertraulichen privaten Kommunikation vereinbar. Das ganze wird zwar unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Kinderpornografie angepriesen, aber Experten zufolge findet das über verschlüsselte Dateien, die über das hidden web (z.B. Tor oder i2p) verteilt werden statt und das Überwachen von privater Kommunikation über Email oder Messengerdienste würde dagegen wenig bis nichts helfen.
Die aktuelle Folge des Chaosradios (Podcast des CCC Berlin) ist durchaus hörenswert wenn Sie sich zu dem Thema und der Problematik informieren möchten, auch wenn sie aus meiner Sicht bzgl. der technischen Details eher wenig in die Tiefe geht.
Sehr geehrter Herr D.,
der Schutz der Privatsphäre sowie der Schutz der persönlichen Daten sind mir extrem wichtig. Ich habe es im Petitionsausschuss unterstrichen.
Die Frage ist, wie man ein Gleichgewicht zwischen den Schutz der individuellen Privatsphäre und die Bekämpfung des Missbrauchs finden kann. Denn es ist richtig, dass die Privatsphäre der Bürger im Mittelpunkt stehen sollte, aber man darf nicht vergessen, dass es hier um Kinderpornographie geht und die Kinder geschützt werden müssen.
Im Allgemeinen sieht der Gesetzesentwurf vor, dass bestimmte Internetanbieter ihre Inhalte auf Darstellungen von Kindesmissbrauch und auf „grooming“ prüfen sollten. Bislang galt die freiwillige Selbstkontrolle der Unternehmen, bis Ende 2020 neue Regeln für den Schutz der Privatsphäre in Kraft traten. Im neuen Gesetzesentwurf schlägt die Kommission ein mehrstufiges Verfahren vor, das zukünftig Anbieter wie Google, Apple oder Metas WhatsApp und Instagram in die Pflicht nimmt. Bei Hinweisen zum Austausch von illegalen Darstellen von Kindesmissbrauch oder von grooming, müssen Unternehmen risikominimierende Maßnahmen vorschlagen, die sie den Behörden vorlegen. Die zuständigen Behörden können dann nach ihrem Ermessen eine gerichtliche Anordnung zur Aufspürung eben dieser illegalen Daten erwirken. Wichtig hierbei ist zum einen die Anhörung der Datenschutzbeauftragten und zum anderen, dass die Maßnahmen so wenig wie möglich in die Privatsphäre eingreifen.
Es braucht daher einen verhältnismäßigen Rahmen, mit dem gleichermaßen der Schutz der individuellen Privatsphäre, als auch die Bekämpfung des Missbrauchs erreicht werden kann. Dafür werde ich mich einsetzen und dafür habe ich mich auch in der Vergangenheit eingesetzt, als ich gegen die Uploadfilter in der Urheberrechtsreform gestimmt habe (26 März 2019).