Lockerung der Fischereigesetztes für Angler wie in Österreich?
Sehr geehrte Frau Müller,
Angeln gehört seit jeher zu unserer Kultur. Dennoch hat Deutschland und Bayern eines der strengsten Gesetze und die größten Hürden für Angler in ganz Europa. In Österreich und einigen deutschen Bundesländern ist das Angeln an geschlossen Gewässern, sogenannten Angelteichen, auch ohne einen Fischereischein, teils nach Einweisung des Inhabers, möglich. Dies sorgt für eine starke Förderung der Teichwirtschafft, des Tourismus und auch der Kultur des Angelns. In Schleswig-Holstein , Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es zusätzlich beschränkte Angelscheine für Touristen. Durch diese Möglichkeit finden viele Menschen zum Angeln. In Bayern fehlen, trotz geeigneter Bedingungen durch die vielen heimischen Forellen und Karpfenzuchten, beide dieser Möglichkeiten. Wie stehen Sie, die Freien Wähler und die aktuelle Bürgerliche bayrische Regierung zu einer Änderung des Bayrischen Fischereigesetztes um dies zu ermöglichen?
Vielen Dank