Frage an Ulrike Müller von Linde J. bezüglich Bundestag
Sehr geehrte Frau Müller,
ich habe eine Petition eingereicht zur Prüfung des „Elbtower“-Projekts auf unerlaubte staatliche Beihilfen.
Mit meiner Petition wollte ich erreichen, dass die EU-Kommission untersucht, ob sich die Freie und Hansestadt Hamburg beim Grundstücksverkauf für den Elbtower wie ein marktwirtschaftlich handelnder Wirtschaftsbeteiligter verhalten hat und ob von daher keine staatliche Beihilfe vorliegt.
In meiner Begründung hatte ich dargelegt, dass der Immobilien-Milliardär Benko unter der Ägide des damaligen Bürgermeisters und heutigen Vizekanzlers Olaf Scholz den Zuschlag erhalten hat, obwohl er mit 122 Millionen € nicht das meiste Geld für das Grundstück geboten hatte.
Weiter hatte ich darauf hingewiesen, dass sich die Kommission durch ihre bisherige Untätigkeit in dieser Angelegenheit dem Verdacht aussetzt, dass sie womöglich aus politischen Gründen auf eine Untersuchung verzichtet, um sich keinen Ärger mit dem deutschen Finanzminister einzuhandeln.
Der vollständige Wortlaut meiner Petition ist hier:
https://fragdenstaat.de/anfrage/petition-00272021/597637/anhang/Anlage20027.21_redacted.pdf
Nun hat mir das Sekretariat des Petitionsausschusses mitgeteilt, dass meine Petition bereits am 25. Februar für unzulässig erklärt worden sei, Begründung: „unzusammenhängende Argumentation und Unklarheiten, was eine etwaige Verbindung zum Tätigkeitsbereich der Union betrifft (Liste 3).“
Gehört die Kontrolle staatlicher Beihilfen nicht mehr zu den Aufgaben der EU-Kommission?
Gibt es eine (ungeschriebene) Regel, dass Petitionen für unzulässig erklärt werden, wenn in ihnen Namen von Politikern erwähnt werden?
Was kann ich tun, dass meine Petition zugelassen wird?
Mit freundlichem Gruß
Linde Jörck