Frage an Ulrike Müller von Peter S. bezüglich Bundestag
Sehr geehrte Frau Müller,
am 19.10.20 habe ich in meiner Petition 1131/2020 eine fragwürdige Praxis der Bürgerbeauftragten beschrieben:
„Mit meiner Petition möchte ich erreichen, dass die Europäische Bürgerbeauftragte künftig Bürgerinnen und Bürgern den Rücken stärkt, die bei der EU-Kommission Beschwerde wegen mutmaßlich rechtswidriger staatlicher Beihilfen einlegen. Wer sicherstellen will, dass die Kommission einer solchen Beschwerde von Amts wegen nachgeht, muss erreichen, dass er als „Beteiligter“ eingestuft wird. Gegenwärtige Praxis der Kommission ist es, Beschwerdeführer abzuwimmeln, indem sie den Begriff „Beteiligter“ übermäßig restriktiv auslegt. Ein Beschwerdeführer, so die Kommission, müsse in Bezug auf seine Wettbewerbsposition am Markt betroffen sein, um Rechte als „Beteiligter“ geltend machen zu können. Damit werden den Bürgerinnen und Bürgern Mitwirkungsrechte versagt, wenn die strittige staatliche Beihilfe andere, womöglich sogar wichtigere Interessen berührt, wie Eigentumsrechte, ihre Gesundheit oder die Umwelt, in der sie leben. Das Sekretariat der Bürgerbeauftragten hat diese restriktive Praxis der Kommission wiederholt gebilligt, obwohl sie nicht im Einklang mit der Verordnung (EU) 2015/1589 und der einschlägigen Rechtsprechung steht.“
Am 10.2.21 wurde im EP-Petitionsportal folgende Zusammenfassung veröffentlicht:
"Der Petent möchte erreichen, dass BürgerInnen, die bei der Europäischen Kommission Beschwerde wegen mutmaßlicher rechtswidriger staatlicher Beihilfen einlegen, von der Europäischen Bürgerbeauftragten den Rücken gestärkt bekommen. Der Begriff des Beschwerdeführers würde derzeit von der Kommission zu restriktiv ausgelegt."
Warum wird die Petition so verkürzt, dass meine Argumentation nicht nachvollziehbar ist? Warum wird verschleiert, dass es auch um eine Kritik an der Praxis der Bürgerbeauftragten geht? Soll damit erschwert werden, dass die Petition Unterstützer findet?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Sehr geehrter Herr S.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Der Originaltext von Petitionen wird vom Sekretariat des Petitionsausschusses vor der Veröffentlichung zusammengefasst. Dass in der Zusammenfassung nicht alle Argumente wiedergegeben werden können ist bedauerlich, aber unvermeidbar. Aus der Zusammenfassung geht aus meiner Sicht allerdings durchaus hervor, dass Sie sich von der Europäischen Bürgerbeautragten mehr Unterstützung erhofft haben. Den Mitgliedern des Petitionsausschusses, die letztendlich über den Umgang mit Ihrer Petition entscheiden, steht der Originaltext ungekürzt zur Verfügung. Die Anzahl der Unterstützer spielt zudem für die weitere Behandlung Ihrer Petition keine entscheidende Rolle. Die meisten Petitionen, die in Ausschusssitzungen erörtert werden, haben keine oder wenige Unterstützer.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Müller