Frage an Ulrike Müller von Moritz A. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Müller,
weshalb haben Sie Ihre Meinung zum Gesetz "EU-Urheberrechtsreform - Uploadfilter" geändert und entgegen früherer Aussagen (Abgeordnetenwatch.de, 28. Juni 18) nun dafür gestimmt?
Was waren die Kritikpunkte die Ihrer Meinung nach in dem neuen Entwurf nun ausreichend geändert wurden?
Mit freundlichen Grüßen,
A.
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage. Am 12. September hat das Plenum des Europäischen Parlamentes über seine Position zur Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt abgestimmt. Diese Abstimmung folgte auf die Entscheidung im Juli, das vom Rechtsausschuss erteilte Verhandlungsmandat zu widerrufen. Da es im Anschluss an die Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss noch erheblichen Diskussionsbedarf, besonders zu den Themen Leistungsschutzrecht und "Uploadfilter" gab, war ich der Ansicht, dass das Plenum des Europäischen Parlamentes sich noch einmal vor der Erteilung des Verhandlungsmandats mit dem Bericht befassen sollte. Folglich habe ich im Juli gegen die direkte Erteilung des Verhandlungsmandats durch den Rechtsausschuss und für eine erneute Befassung im Plenum gestimmt.
In der Abstimmung vom 12. September habe ich die Änderungsanträge meiner niederländischen Kollegin Marietje Schaake unterstützt, die meiner Ansicht nach einen für alle Seiten tragfähigen Kompromiss zu den umstrittenen Punkten dargestellt hätten. Leider wurden diese Anträge mit klarer Mehrheit abgelehnt. Die Verhandlungen über die Reform haben im Parlament inzwischen eineinhalb Jahre gedauert, es gab mehr als 30 Treffen der Schattenberichterstatter. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse bei den Abstimmungen der einzelnen Änderungsanträge habe ich entschlossen, dem Bericht trotz der nicht zufriedenstellenden Position in der Endabstimmung zuzustimmen. Mit diesem Votum wurde noch keine endgültige Entscheidung über die Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt getroffen, sondern lediglich ein Verhandlungsmandat erteilt. Ich bin überzeugt, dass eine erneute Diskussion im zuständigen Ausschuss nicht mehr sinnvoll wäre. Es ist wichtig, dass Parlament und Rat schnellstmöglich mit den Verhandlungen beginnen können, damit die Reform bald abgeschlossen wird und ich hoffe in diesem Rahmen auf neue Impulse für eine sachgerechte Lösung. Über das Verhandlungsergebnis muss das Parlament in zweiter Lesung noch einmal abstimmen. Sollten die Bedenken nicht ausgeräumt werden, kann der Reformvorschlag also noch zurückgewiesen werden.
Beste Grüße,
Ulrike Müller MdEP