Frage an Ulrike Müller von Christian James W. bezüglich Recht
Hallo,
ich habe eine Frage zur Vor- und Familienamensänderung. Soviel ich weiss kann ein Bürger seinen Vor- und/oder Familiennamem auf Antrag in Deutschland ändern lassen. Jedoch wird dafür ein undefinierter "wichtiger Grund" vorraus gesetzt und es gibt eine NamÄndVwV die dieses meiner Meinung nach persönliche Menschen- und Bürgerrecht in diskriminierender Weise durch staatliche Bevormundung einschränkt. Ich habe daher meinen bürgerlichen Namen in England ändern lassen, da dies dort ohne staatliche Bevormundung in Form von erheblichen Einschränkungen möglich ist. Ich habe eine Änderung von "C. J. W." in "James Christian BOND" dort rechtmäßig vollzogen. Jetzt weigert sich die Verbandsgemeindeverwaltung in Bad Marienberg u.a. durch das VG und das OVG Kobkenz, meine englische Namensänderung öffentlich anzuerkennen. Ich laufe also mit 2 verschiedenen bürgerlichen Namen gleichzeitig durch die Gegend. Die NamÄndVwV beruht auf einem alten Gesetz von 1938 aus der Zeit des NS-Regiment, da meine Großeltern zu dieser Zeit durch den Nationalsozialismus nachweislich verfolgt wurden und das vom OVG Koblenz geleugnet wird, fühlt unsere Familie sich erneut von diesem Zeit eingeholt. Wie kann hier einschlägig Abgeholfen werden? Wieso ist es in Großbritannien, Malta, Irland und Schweden einfacher seinen bürgerlichen Namen zu ändern? Wieso nutzten deutsche Behörden nach wie vor veraltete NS Ansichten, anstatt die Rechte die sich aus der Unionsbürgerschaft ergeben anzugleichen?