Frage an Ulrike Müller von Hartmut Georg M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Frau Müller,
in 2014 wanderten 1,46 Mio. Menschen nach Deutschland ein. 914 000 gingen aus Deutschland fort, wie man anhand dieses Links sehen kann: http://www.sat1.de/news/politik/deutschland-hoechste-zuwanderung-seit-1992-103242
In 2015 kam die Asylkrise.Herr Minister Herrmann sprach davon, dass in nur wenigen Wochen alleine nach Bayern 318 000 Flüchtlinge kamen: http://www.sueddeutsche.de/news/politik/migration-seit-september-mindestens-318-000-fluechtlinge-ueber-bayern-eingereist-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-151027-99-09316
Der Spiegel schreibt, dass nach Deutschland in nur wenigen Wochen 409 000 Flüchtlinge kamen: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeslaender-registrierten-in-40-tagen-409-000-fluechtlinge-a-1058120.html
Warum werden nicht Länder wie Ghana, Tunesien ( wo viele von uns Urlaub machen), Algerien, Marokko, Kenia usw. als sichere Herkunftsländer eingestuft und warum werden diese Menschen nicht sofort an der Grenze abgewiesen?
Bekommen wir für 2015 einen realistischen, ehrlichen Ein-und Abwanderungsbericht der jedwede Einwanderung berücksichtigt?
Ich setze mich für Fibromyalgiekranke ein. Viele haben Probleme mit Wohnungen und finden trotzt Qualifikationen keine Arbeit mehr. Darunter sogar ein Ingenieur. Diese Menschen haben Ängste, und Arbeitsplätze und Wohnungen wachsen nicht auf den Bäumen. Warum werden nicht diese Menschen vorrangig "integriert"?
Warum also werden nicht zuerst diese Menschen " integriert"? Und warum wird die kommende Automatisierung nicht berücksichtigt. Dazu diesen Link http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/automatisierung-die-roboter-kommen-1.2360577
Sollten Ihrer Meinung nach Länder wie die Türkei, das Kosovo, Albanien und die Ukraine in die EU aufgenommen werden? Warum fragt man die Menschen nicht, ob sie eine weitere EU-Erweiterung und noch mehr Freizügigkeit wollen?
Mit freundlichen Grüßen
H.G.M.
Sehr geehrter Herr M.,
zu sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ nach Artikel 16a, Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland „…können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet...“ Ich bin der Ansicht, dass die von Ihnen genannten Länder Ghana, Tunesien, Algerien, Marokko und Kenia das dafür erforderliche Stabilitätsniveau noch nicht erreicht haben. Eine Einzelfallprüfung ist hier sicher angebracht. Hauptsächlich ist hier die nationale Gesetzgebung gefragt. Zu Zahlen hält die Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge umfangreiche Statistiken bereit. Unter diesem Link können Sie sich detailliert informieren:
http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/statistiken-node.html
Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission am 9. September 2015 allerdings einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, die die sichere Drittstaatenregelung harmonisieren soll. Dies betrifft die Westbalkanstaaten und die Türkei. Das macht durchaus Sinn, wenn wir zu einem einheitlichen Asylsystem kommen wollen, für das wir uns immer eingesetzt haben. Es gibt daneben noch einen Beschluss des EU-Sondertreffens, das u.a. auf den Abschluss von Rückführungsabkommen z. B. mit Afghanistan abzielt. Die FW-Landtagsfraktion in Bayern bekräftigt das mit folgendem Antrag: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000005500/0000005740.pdf
Dass Sie sich für Fibromyalgiekranke einsetzen, dafür möchte ich Ihnen meine Hochachtung aussprechen. Kranke und Schwache bedürfen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft. Allerdings darf nicht eine Gruppe gegen eine andere ausgespielt werden. Es muss für alle Möglichkeiten geben, in den Genuss einer Teilhabe in unserer Gesellschaft zu kommen. Sollten Sie hier weitere Anliegen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an mein Bürgerbüro. Die Kontakte finden Sie auf meiner Homepage:
http://www.mueller-ulrike.de
Abschließend möchte ich noch Ihre beiden letzten Fragen beantworten: Ich bin gegen eine Erweiterung der EU, die derzeit in keiner guten Verfassung ist. Vorrangig bedürfen die jetzigen Mitgliedstaaten in vielen Bereichen einer Harmonisierung.
Wir FREIE WÄHLER sprechen uns seit jeher für mehr Bürgerbeteiligung und ein hohes Maß an Demokratie aus. Deshalb würde ich Volksabstimmungen zu wichtigen Themen begrüßen und werde mich weiter dafür einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Müller, MdEP