Frage an Ulrike Merten von Dr. Andreas van A. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Merten,
dem Artikel "Zahlentricks zur Verteidigung der Wehrpflicht" ( http://www.derwesten.de/nachrichten/wp/2009/3/31/news-115928011/detail.html ) ist zu entnehmen, dass Sie ein Problem darin sehen, "wenn der Eindruck sich verfestigt, dass man über die Ausmusterung eine Möglichkeit gefunden hat, die Zahl der Wehrdienstleistenden künstlich zu drücken". Nun, abgesehen davon, dass die Manipulation hier außer Frage steht, bin ich der Meinung, dass das Problem doch ein ganz anderes ist. Mit den geringen Bedarfszahlen der Bundeswehr ist es doch generell unmöglich für Gerechtigkeit zu sorgen. Wie möchten Sie denn dafür sorgen, dass je wieder mehr als die Hälfte eines Jahrganges wieder dienen muss? Wenn aber die nächsten Jahre nur knapp ein Drittel zu einem Dienst herangezogen wird, wie verhindern Sie, dass dieses Drittel seinen Dienst nicht zwangsweise als Strafe und Diskriminierung begreifen muss? Müssten Sie nicht für eine angemessene Kompensation sorgen, um der massiven Benachteiligung gegenüber den Nichtdienenden entgegenzuwirken? Und wenn das nicht möglich ist, müssten Sie sich nicht im Interesse grundlegender Werte, wie der nach Gerechtigkeit und Gleichbehandlung und als Frau im Interesse der Gleichberechtigung, massiv für eine Aussetzung der Wehrpflicht einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
A. van Almsick
Sehr geehrter Herr Dr. van Almsick,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Wehrpflicht und hier besonders zur Wehrgerechtigkeit.
Ich denke, dass die Zahlen zum jetzigen Zeitpunkt noch vertretbar sind und gehe davon aus, dass sich durch die demografische Entwicklung der Abstand der tauglich Gemusterten und zum Wehr- & Zivildienst Herangezogenen zu den Wehrpflichtigen, die nicht zum Wehrdienst eingezogen werden, wieder verringern wird. Ich betone nochmals, dass es sich bei allen Zivildienstleistenden um tauglich gemusterte Wehrpflichtige handelt und sie deshalb bei mit in die Rechnung einbezogen werden müssen.
Zur Wehrgerechtigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit Klagen, die Wehrgerechtigkeit betreffend auseinandergesetzt und dabei immer wieder betont, dass die Wehrgerechtigkeit – wie immer sie zu definieren ist – keine Begründung für das Ende der Wehrform bedeutet. Entsprechend hat es noch keine Auflagen erlassen. Ich bin eine überzeugte Anhängerin der Wehrpflicht. Die Diskussion wird uns nicht verlassen, sondern wie in den letzten Jahren auch künftig regelmäßig beschäftigen. Ich habe mir die verschiedenen Alternativkonzepte angeschaut. Bislang hat mich keines überzeugt. Meist, weil ich die Praktikabiliät in Frage stelle. Die allgemeine Wehrpflicht für die jungen Männer in unserem Land beinhaltet für mich nach wie vor den Verteidigungsgedanken und ist für mich noch immer als Staatsbürgerpflicht zutiefst demokratisch.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Merten, MdB