Frage an Ulrike Merten von Achim L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Merten,
ist das auch Ihre Meinung, dass wir so unsere Freiheit am Hindukush verteidigen?
Nato-Oberbefehlshaber erteilt rechtswidrigen Tötungsbefehl
Von Susanne Koelbl
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Das Vorgehen gegen die Drogenmafia in Afghanistan sorgt für offenen Streit in der Nato: SPIEGEL-Informationen zufolge will Oberbefehlshaber Craddock alle Opiumhändler töten lassen - auch ohne Nachweis, dass sie etwas mit bewaffneten Aufständischen zu tun haben.
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Tödliche Gewalt soll künftig auch dann eingesetzt werden, wenn es keinen Nachweis gibt, dass Verdächtige tatsächlich dem bewaffneten Aufstand gegen die afghanische Regierung oder westliche Truppen angehören. Es sei "nicht länger nötig, Geheimdienst-Aufklärung zu betreiben oder zusätzliche Beweise zu erbringen, ob jeder der Drogenhändler oder jede Drogen-Einrichtung in Afghanistan auch die Kriterien eines militärischen Zieles erfüllt", schreibt Craddock.
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Quelle gesammter Bericht:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,604137,00.html
Sehr geehrter Herr Lürken,
haben Sie vielen Dank für Ihre Email.
Der Beschluss der NATO-Verteidigungsminister von Budapest 2008 legt ausdrücklich fest, dass die ISAF nur in Zusammenarbeit mit den afghanischen Sicherheitskräften gegen Drogenhändler und deren Einrichtungen vorgehen kann. Voraussetzung: Diese Drogenhändler unterstützen den Aufstand der radikal-islamischen Taliban. Den einzelnen NATO-Staaten wurde es zudem freigestellt, ob sich ihre Soldaten an den Einsätzen beteiligen. Deutsche Bundeswehrsoldaten, die im Norden Afghanistans, einem Zentrum des Drogenanbaus, stationiert sind, dürfen also nur auf ausdrücklichen Beschluss der Bundesregierung daran teilnehmen. Befehle unterliegen demnach weiterhin klar dem Primat der Politik.
Außerdem wurde in Budapest auf Antrag Deutschlands beschlossen (und nur unter dieser Voraussetzung hat Deutschland dem Beschluss zugestimmt), dass die einzelnen Nato-Staaten eine Teilnahme ihrer Truppen an Einsätzen zur Drogenbekämpfung genehmigen müssen. Der Bundesregierung ist es also freigestellt, ob sie sich an solchen Operationen beteiligen will. Verteidigungsminister Jung hatte sich in Budapest dafür eingesetzt, dass die Rauschgiftbekämpfung im Wesentlichen Sache der Afghanen bleibt. Für mich stellt der Befehl einen Tötungsbefehl dar, der weder mit deutschem noch mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Auch mit den Grundsätzen der Inneren Führung, wie wir sie in der Bundeswehr verfolgen, wäre ein solches Vorgehen absolut ausgeschlossen. Nichts desto trotz gehört der ungezügelte Drogenanbau nach wie vor zu den Misserfolgen des Afghanistaneinsatzes der internationalen Gemeinschaft. Dem versuchte man nun endlich in Budapest entgegenzuwirken. Was der SACCEUR allerdings daraus geschlossen hat, geht fehl.
Mit freundlichen Grüßen