Frage an Ulrike Merten von Reinhard L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Merten,
Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Rutka zur Erbschaftsteuer hat mich sehr verwundert.
Sie schreiben: "Erbschaftsteuer muss nur für große Vermögen gezahlt werden.....Deshalb befürworte ich auch die Erbschaftsteuer und habe für die Reform gestimmt, die....in meinen Augen die kleineren und mittleren Erben ent- sowie die Erben großer Vermögen angemessen belastet."
Ist das nicht irreführend?
Die Witwe, die eine Millionenvilla und daneben ein Aktienpaket von 500.000 € erbt, bleibt erbschaftsteuerfrei. Erhält sie noch mehr, so beträgt der Anfangssteuersatz schonende 7%. Ist das eine angemessene Belastung für größere Vermögen?
Der Bruder, der einen von den Eltern stammenden Hausanteil erbt, hat nur 20.000 € Freibetrag und zahlt dann sofort 30%. Ist das eine angemessene Entlastung kleinerer Vermögen?
Weiter schreiben Sie: "Bereits jetzt fällt die Erbschaftsteuer nur in rund 7% aller Nachlässe an. Ungeachtet der künftigen Besteuerung von Immobilien auf der Basis der Verkehrswerte wird es auch in Zukunft dabei bleiben"
Darf es sein, dass eine große Zahl von Millionenvermögen zu den 93 % gehören, die nicht belastet werden, während umgekehrt eine große Zahl von kleineren Vermögen von gerademal über 20.000 € zu den 7% gehören, die belastet werden, und zwar dann auch noch sofort mit 30%?
Was ist daran gerecht und sozialdemokratisch?
Halten Sie die Verfassung unseres sozialen Rechtsstaats für so dehnbar, dass sie auch solch unerträglich ungerechte Belastungsverteilungen noch toleriert?
Mit freundl. Gruß
R. Ley
Sehr geehrter Herr Ley,
in Ihrer Email stellen Sie Nachfragen zu meiner Antwort an Herrn Rutka zur Erbschaftsteuerreform. Darauf möchte ich gerne abschließend antworten.
Bei aller Kritik, die es aus persönlichen, politischen, rechtlichen uvm. Gründen, die zur aktuellen Erbschaftsteuerreform formuliert werden kann, bleibt aus sozialdemokratischer Sicht festzuhalten, dass es die Erbschaftsteuer ohne die SPD nicht mehr gebe. Das die Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern so langwierig verliefen, hatte nicht nur inhaltliche Ursachen, sondern v. a. prinzipielle. Im privaten Bereich gab es eine Einigung auf die Kernfamilie (Basis des familiären Zusammenlebens innerhalb des engsten Familienkreises). D. h. es wird keine Ausnahmen geben, auch wenn die Witwe "reicher" ist als der Bruder. Ich schließe nicht aus, dass das Gesetz erneut vom Bundesverfassungsgericht geprüft wird. Doch liegt uns nun eine gültige Neuregelung vor, die das Auslaufen der Erbschaftsteuer aufgehalten hat und die Länder in die Lage versetzt, rund 4 Mrd. Euro jährlich in die Zukunftsbereiche Bildung und Forschung zusätzlich zu investieren. Ich begrüße diese Zweckbindung sehr und denke, dass Geld in diesen Bereichen gut angelegtes in unsere Gesellschaft und damit zu unser aller Wohl ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Merten, MdB