Frage an Ulrike Merten von Gerhard B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Merten,
ich wende mich an sie mit der Frage, warum der Artikel 146 des Grundgesetzes, der eine gemeinsame Verfassung des vereinten Deutschland vorsieht, bis auf den heutigen Tag, nach über 18 Jahren der Wiedervereinigung, noch nicht umgesetzt worden ist.
Inwieweit sind Sie bestrebt, auf die Umsetzung dieses Artikels hinzuwirken und was unternehmen Sie konkret um für eine gemeinsame Verfassung einzutreten?
Sehr geehrter Herr Bandorf,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Präambel unseres Grundgesetzes steht:
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
Das Grundgesetz /ist /die gemeinsame Verfassung des deutschen Volkes. Der Artikel 146 impliziert nicht zwingend eine neue Verfassung nach der Wiedervereinigung. Er besagt lediglich, dass das Grundgesetz so lange gelten soll, bis das vereinte Deutschland sich eine neue Verfassung gibt. Darüber hinaus ist es formal so, dass die fünf neuen Bundesländer dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten sind. Man mag es so oder so sehen - juristisch aber besteht keine Notwendigkeit, hier etwas zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Merten