Frage an Ulrike Merten von Joachim R. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Merten,
wie ich gerade gelesen habe, stimmten Sie der Erbschaftssteuerreform zu.
Ich möchte gerne wissen, warum Sie die Reform nicht abgelehnt haben ?
Die Erbschaftssteuer wird auf Vermögen erhoben, welches bereits aus versteuertem Einkommen stammt ? Zumindest ist das so für den normalen Einkommenssteuerpflichtigen.
Joachim Rutka
53340 Meckenheim
Sehr geehrter Herr Rutka,
danke für die Frage. Bereits jetzt fällt die Erbschaftssteuer nur in rund 7 Prozent aller Nachlässe an. Ungeachtet der künftigen Besteuerung von Immobilien auf Basis ihres Verkehrswerts wird es dabei auch nach der Steuerreform bleiben. Erbschaftssteuer muss nur für große Vermögen gezahlt werden. Der persönliche Freibetrag für Ehegatten wird um über 60 Prozent auf künftig 500.000 Euro angehoben, der Freibetrag für Kinder auf 400.000 Euro nahezu verdoppelt und der Freibetrag für Enkel mit künftig 200.000 Euro gegenüber dem geltenden Recht fast vervierfacht. Eine halbe Million Euro, so denke ich, stammen in aller Regel nicht aus Einkommen der "normalen Einkommenssteuerpflichtigen". Bei Erben solcher Vermögen wird generell eine hohe steuerliche Leistungsfähigkeit unterstellt. Die Erbschaftssteuer dient der Umverteilung, also dass ein Teil des Erbes in Form der Steuer der Allgemeinheit zugute kommt - zum Beispiel in der Bildung. So können die Chancen auch derjenigen Kinder verbessert werden, die nicht das Privileg haben, eine solch hohe Erbschaft erwarten zu dürfen. Deshalb befürworte ich ganz klar die Erbschaftssteuer und habe auch der Reform zugestimmt, die endlich Grund- und Betriebsvermögen gleich bewertet wie Bankguthaben und in meinen Augen die kleinen und mittleren Erben ent- sowie die Erben großer Vermögen, Immobilienwerte oder Firmen angemessen belastet.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Merten