Frage an Ulrike Merten von Michael B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Merten! Ich möchte gerne wissen, wie Sie bei dem Beschluß zur 2.Diätenerhöhung dieses Jahres abstimmen werden. Vielen Dank für Ihrer Antwort im voraus; sie wird mir bei der nächsten Wahl helfen. Mit freundlichen Grüßen
M.Breitzler
Sehr geehrter Herr Breitzler,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.05.2008 zum Thema Diätenerhöhung von Bundestagsabgeordneten, auf die ich gerne antworte. Ich werde den Beschluss einer geplanten Diätenerhöhung nicht zustimmen! Bereits im Jahr 2007 hat der Bundestag eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet, die zu mehr Transparenz und Objektivität führen soll. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße sollen die von Bürgermeistern kleinerer Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes angesehen. Diese erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6. Um die Abgeordnetenentschädigung auf diese Grundvergütung anzuheben wurde entschieden, die Entschädigung in 2 Schritten anzuheben und zwar zum 1. Januar 2008 auf 7.339 € und zum 1. Januar 2009 auf 7.668 €. Das entspricht dem Stand von R6 im Jahr 2007. Nun haben die Tarifpartner im April 2008 einen Tarifabschluss erreicht, mit dem die Gehälter im öffentlichen Dienst ab dem 1.1.2008 um 50 € zuzüglich 3,1 Prozent und ab dem 1.1.2009 um weitere 2,8 Prozent steigen. Mit der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten steigt auch die Besoldung eines einfachen Bürgermeisters mit R6. Ich habe die im November letzten Jahres im Bundestag verabschiedete Erhöhung der Bezüge für Bundestagsabgeordnete mit getragen, da ich die in zwei Stufen geplante Anhebung der Diäten auf das Niveau von Bundesrichtern für gerechtfertigt halte. Den erneuten Vorstoß der großen Koalition zu einer weiteren Erhöhung der Diäten, kann ich aber beim besten Willen nicht nachvollziehen. Meiner Ansicht nach ist er auch allein deshalb nicht haltbar, weil die vorausgegangene Änderung des Abgeordnetengesetzes eine weitere Anpassung der Abgeordnetenentschädigung „frühestens im Jahre 2010“ vorsieht. Ich werde also, wie auch eine Reihe meiner Fraktionskollegen, der geplanten Gesetzesänderung nicht zustimmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kleinen Einblick in die aktuelle Debatte geben und Ihre Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Merten, MdB