Ulrike Merten
SPD
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Frage von Johann F. N. •

Frage an Ulrike Merten von Johann F. N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Merten,

wie sagte der andere Abgeordnete meines Wahlkreises, Herr Dr. Röttgen, am 9.11.2007 (Protokollseite 12990 A) so richtig:

"Wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem Prozess von 20 Jahren ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren akzeptieren müssen, dann muss das auch der Bundestagsabgeordnete akzeptieren. Wer dagegen stimmt, der stimmt auch dafür, dass wir das Privileg behalten, anders als die arbeitende Bevölkerung mit 65 Jahren in Rente zu gehen. Wir sind gegen dieses Privileg für Abgeordnete."

Es ist zu begrüßen, dass die Altersgrenze für die Altersentschädigung von Abgeordneten wirkungsgleich vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht werden soll. Damit wird auch das Alter für den frühestmöglichen Anspruch von bisher 55 auf 57 Jahre erhöht.
Wer als langjährig Versicherter (35 Jahre) künftig aber mit 63 Jahren 4 Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen will erhält einen Abschlag von 14,4% (Schwerbehinderte ab Alter 62 mit 10,8%). Begründet wurden diese Abschläge mit der längeren Rentenlaufzeit.

Warum gilt dieser Grund nicht auch für Abgeordnete, die nach 18 Jahren als Abgeordnete sogar 10 Jahre früher mit 57 Anspruch auf Altersentschädigung haben sollen? Oder sind die Initianten des Gesetzentwurfs doch für ein Privileg für Abgeordnete? Bei 10 Jahren früher ergäbe ein wirkungsgleicher Abschlag zwar sogar 36 %. Dem kann man aber ja durch ein Heraufsetzen des Alters von 57 ebenfalls auf 63 begegnen, oder?

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Niemeyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem in diesem Forum sehr intensiv diskutierten Thema.

Vorausschicken möchte ich ein wenig Statistik. Die durchschnittliche Verbleibsdauer von Abgeordneten im Deutschen Bundestag beträgt 7 Jahre. Einen Anspruch auf Altersversorgung erwirbt man nach altem Recht erst ab 8 Jahren bzw. zwei Wahlperioden. Die Mandatslänge hat sich erstaunlicherweise seit Jahrzehnten weder auffällig nach oben noch nach unten entwickelt. D. h., die meisten MdB´s kommen gar nicht in den Genuss der Altersversorgung für Abgeordnete. Belegt wird dies auch durch den renommierten Kritiker an der Abgeordnetenentschädigung & -altersversorgung, Prof. von Barnim, wonach momentan lediglich rund 1.450 ehemalige MdB´S eine Altersversorgung aus der Bundestagszeit beziehen. Es handelt sich demnach um kein Massenphänomen und betrifft den größten Teil der Bundestagsabgeordneten gar nicht.

In der Sache möchte ich meine inhaltlichen Ausführungen zu der Gesetzesnovelle an dieser Stelle nicht wiederholen, zumal Ihnen die Gesetzeslage offenkundig vertraut ist. Nur eines ist mir wichtig noch einmal zu betonen:

Es ist dem in der Anerkennung nicht besonders hoch stehenden Politikerberuf in der öffentlichen Meinungsbildung nicht sonderlich zuträglich, wie die Abgeordnetenentschädigung & -versorgung zu Stande kommt; nämlich transparent & kontrovers. Doch bin ich auch weiterhin eine überzeugte Anhängerin dieser Öffentlichmachung. Genauso wie wir unsere politischen Ziele und Lösungen, die wir in Gesetzesentwürfe gießen, öffentlich vertreten und für deren Akzeptanz werben müssen, gilt dies auch für die Diäten.

Mit freundlichem Gruß
Ulrike Merten