Frage an Ulrike Merten von Jürgen T. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Merten,
von Beamten als Staatsdienern wird zu Recht erwartet, dass sie sich mit voller Hingabe ihrem Amt widmen. Nebentätigkeiten sind hierbei auf Antrag nur in einem sehr geringen zeitlichen Umfang und nach Genehmigung zulässig. Aber auch nur dann, wenn die nebenberufliche nicht mit der dienstlichen Tätigkeit kollidiert. In diesem Zusammenhang stellt man sich als Bürger natürlich auch die Frage, wie es mit dem anspruchsvollen Amt der Abgeordneten vereinbar ist, dass manche von denen noch Zeit für bis zu 33 (!) und z.T. sehr zeitintensive Nebentätigkeiten aufbringen können.
Ihre Meinung dazu, wie sich gleich mehrere und zeitlich anspruchsvolle Nebentätigkeiten mit dem Status eines Abgeordneten vereinbaren lassen, wäre daher sicher von allgemeinem Interesse. Damit sind nicht Ihre anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten, sondern die einiger Ihrer Kolleginnen und Kollegen gemeint (unabhängig von deren Parteizugehörigkeit).
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Tews
Sehr geehrter Herr Tews,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zu Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Wie Sie auch meiner persönlichen Homepage entnehmen können, habe ich keinerlei bezahlte Nebentätigkeiten.
Jedoch bin ich Mitglied vieler Vereine in meinem Wahlkreis und rund um das Thema Bundeswehr, wo ich jedoch Mitgliedsbeiträge leiste und keine Tantiemen einstreiche.
In welcher Art resp. in welchem Umfang Kolleginnen und Kollegen Nebentätigkeiten nachgehen, bleibt ihnen meiner Meinung nach unbenommen, solange eine inhaltliche Beeinflussung auf ihre politische Facharbeit ausgeschlossen bleibt.
Mit freundlichen Grüße
Ulrike Merten