Frage an Ulrike Merten von Uwe B. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag, Frau Merten,
da ja mittlerweile bekannt ist, dass die Bundeswehr in Afghanistan auch in Kampfeinsätze durch die Bundeswehr-Spezialeinheit "KSK" involviert ist, von den Tornados ganz zu schweigen (Aufklärungsflüge haben im Süden einen speziellen Zweck), frage ich mich, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Einsätze mit geltendem Recht im Einklang stehen? Art. 87 a GG verbietet doch den (Kampf)-Einsatz der Bundeswehr, da sie als reine Verteidigungsarmee zu sehen ist, oder?
Das gleiche gilt für den Bundeswehreinsatz im Inland (G 8-Gipfel-Demos). Hier wurden Kampfflugzeuge und Panzerfahrzeuge zur Bilddokumentation des Demonstranten bzw. der Kfz-Kennzeichen eingesetzt. Wieso können Politiker, wie die Herren Schäuble und Jung sich so über die Gesetze hinwegsetzen, obwohl die Bundeswehr nur bei Katastrophen und großen Unglücksfällen im Inland angefordert werden dürfen! Könnte man dieses Verhalten schon mit antidemokratischen Tendenzen in Deutschland bezeichnen, denn auch Politiker haben sich an Gesetzte zu halten, oder?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Gruss
U. Barge
Sehr geehrter Herr Barge,
ich habe Ihre Zeilen, die ein breites Potpourri an Thesen enthalten, aufmerksam zur Kenntnis genommen; würde Sie jedoch bitten, Ihre Frage/n zu präzisieren.
Mit freundlichem Gruß
Ulrike Merten