Frage an Ulrike Merten von Markus D. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Frau Merten,
der Neubau des Gesundheitsministeriums in Bonn soll im Sommer fertig sein. 28 Millionen Euro wurden da verbaut. Gewertet wird das als Signal für Bonn und die Region – als Bekenntnis des Bundes zu Bonn. Trotzdem kommen in regelmäßigen Abständen immer wieder Umzugsdebatten auf. Warum? Es gibt dazu ein Gesetz. Außerdem hat sich Bonn als zweiter Regierungssitz bewährt. Gönnt man den Bonnern in Berlin nicht, dass die Bundesstadt den Strukturwandel geschafft hat? Können sie dieser Diskussion nicht ein für alle Mal ein Ende bereiten? Es ist auch wichtig für die vielen betroffenen Familien.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Dohmann
Sehr geehrter Herr Dohmann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Bonn-Berlin-Gesetz. Wie Sie als Internetnutzer sicher auch schon meiner Homepage www.ulrikemerten.de entnommen haben, laufen Sie mit Ihrem Petitum zur Beibehaltung offene Türen ein. Ich stimme Ihnen zu, dass das Thema regelmäßig auf das Tapet kommt und damit 10.000 davon betroffene Familien immer wieder aufs Neue ohne Not verunsichert werden.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es der Bundestag war, der sich nicht nur für Berlin als Hauptstadt, sondern auch für die interministerielle Arbeitsteilung zwischen Berlin und der Bundesstadt Bonn entschieden hat, die sich im Großen und Ganzen sehr bewährt hat und reibungslos funktioniert. Inzwischen kann ich in dem stetigen Aufflammen des Themas auch nicht mehr das Bohren dicker Bretter erkennen. Der Föderalismus unseres Landes spiegelt sich letztendlich auch im Bonn-Berlin-Gesetz wider. Eine Versachlichung der Diskussion ist hier meines Erachtens unbedingt von Nöten.
Gerade von Haushaltpolitikern mit Konsolidierungswillen, die die Aufregung mit besonderer Verve befördern, erwartet sie mehr Langfristigkeit und Redlichkeit in ihren Forderungen. Ein sorgsamer Umgang mit Steuergeldern in dieser Frage sollte auch hier selbstverständlich sein. Wir können den Bürgerinnen und Bürgern nicht immer neue Reformen abverlangen, aber den Sparanspruch an uns selbst vernachlässigen. Und immer neue Aussagen und Zahlen werden auch nichts daran ändern, dass mit geschätzten fünf Milliarden Euro ein Komplettumzug erheblich kostspieliger sein würde, als die jährlich anfallenden Aufwendungen für Dienstreisen (ca. 10 Mio. Euro p. a.) in den nächsten 500 Jahren. Denn der Bundesrechungshof geht – konservativ geschätzt – von Kosten für einen Komplettumzug von 5 Milliarden Euro aus, die der Bund als Kredit aufnehmen müsste. 5 Mrd. Euro bedeuten allein schon an Zinsen jährlich 300 Millionen Euro.
Bei aller Aufregung darf ich Sie, sehr geehrter Herr Dohmann, jedoch noch auf den Koalitionsvertrag der Großen Koalition hinweisen, wo das Festhalten am Bonn-Berlin-Gesetz eindeutig fixiert ist.
Ulrike Merten MdB