Frage an Ulrike Merten von Kurt H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Merten,
wie konnte es geschehen, das der Bundestag wie auch der Bundesrat dem EU-Reformvertrag von Lissabon ohne Widerspruch zugestimmt hätten. Erst das Bundesverfassungsgericht, ausgerechnet angerufen von Herrn Gauweiler und Herrn Gysi, hat der Verabschiedung vorerst einen Riegel vorgeschoben. Ist denn niemanden aufgefallen, außer besagten Herren, dass sogar unser Grundgesetz zum Teil außer Kraft gesetzt worden wäre? Ich bin froh und dankbar, dass nun eine Nachbesserung erfolgen wird, um einer gänzlichen "Fremdbestimmung" zu entgehen. Das kann eigentlich auch nicht der Wunsch und Wille unserer Regierung sein. Auch wir, die Wähler, haben meines Wissens niemanden einen Auftrag dazu erteilt.
Mit freundlichem Gruß
Kurt Höpfner
Sehr geehrter Herr Höpfner,
der Vertrag von Lissabon, das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. An dem entsprechenden Begleitgesetz müssen allerdings Änderungen vorgenommen werden. Dieses geht dem Gericht nicht weit genug. Allerdings war es die damalige rot-grüne Regierung, die mit der Ratifizierung des Verfassungsvertrages im Mai 2005 die Ausweitung der Mitwirkungsrechte verbunden hatte.
Eine Koalitionsarbeitsgruppe wird während der Sommerpause das Begleitsgesetz zum Lissabon-Vertrag neu formulieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Merten