Ulrike Merten
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ulrike Merten zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Markus von S. •

Frage an Ulrike Merten von Markus von S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Merten,
mit Bestürzung habe ich feststellen müssen das Sie als Abgeordnete meines Wahlkreises dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen zugestimmt haben.
Diesbezüglich möchte ich Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen bitten:
1. Was kann dieses Gesetz tatsächlich zur Bekämpfung der Kinderpornographie beitragen? Keine der fragwürdigen Seiten wird tatsächlich abgeschaltet, und keine der Seiten wird tatsächlich gesperrt... .
2. Wie ist Ihrer Meinung nach dieses Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar? Die Polizeibehörde erstellt geheime Listen von ihrer Meinung nach zu sperrenden Seiten. Weder gibt es parlamentarische noch richterliche Kontrollinstanzen, die der Exekutive auf die Finger schauen würde! Wer bewacht also die Wächter? Gewaltenteilung adé!

Mit freundlichen Grüßen,

Markus von Schoenebeck

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr von Schoenebeck,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe die Diskussion der letzten Wochen genau verfolgt und mich mit den Argumenten der Gegner des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie auseinandergesetzt. Selbstverständlich kann das geplante Gesetz nur ein Mosaikstein im Kampf gegen Kinderpornographie sein und darf auf keinen Fall dazu führen, dass wir Politiker "die Hände in den Schoß legen". Aber ich bin davon überzeugt, dass es ein Zeichen setzt: Wer sich so etwas im Internet anschaut oder bewusst danach sucht, macht sich strafbar.

Was ich nicht nachvollziehen kann, ist der Vorwurf der "Zensur" im Internet durch das geplante Gesetz. Würden Sie es auch als Zensur bezeichnen, dass man im Zeitschriften- oder Buchladen keine Kinderpornographie erwerben kann? Ich vermag hier keinen Unterschied zum Internet zu sehen. Anders ausgedrückt: Warum sollten im Internet andere, weniger strenge Gesetzte gelten als "offline"? Es wird ja nicht von vorneherein eine Veröffentlichung verboten (Zensur), sondern im Nachhinein werden Seiten gesperrt, die gesetzeswidrige Inhalte transportieren.

Auf Initiative der SPD -Bundestagsfraktion wurden die von Ihnen geforderten Kontrollinstanzen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

Das Gesetz wird als Spezialgesetz geschaffen, das einzig den Bereich Kinderpornographie umfasst und zunächst auf drei Jahre befristet wird. Dadurch, dass das Gesetz nicht im Telemediengesetz verankert sein wird, gibt es keine Möglichkeit, es auf andere Bereiche, wie zum Beispiel die ebenfalls viel diskutierten "Killerspiele", auszuweiten. Auch dies geht auf die Initiative der SPD-Fraktion zurück.

Sie verweisen in Ihrer Frage auf das Grundgesetz. Ich habe Ihnen dargelegt, warum das geplante Gesetz die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit nicht verletzt. Im Grundgesetz steht darüber hinaus auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit und vor allen Dingen die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Das gilt auch für Kinder.

Viele Grüße nach Bad Honnef,

Ulrike Merten