Frage an Ulrike Merten von Martin H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Merten,
In Ihrer Antwort vom 3. April 2009 erklären Sie, dass die Bundesregierung den USA gestattet (im Zusammenhang mit dem NATO-Truppenstatut), Truppentransporte in das irakische Kriegsgebiet duchzuführen, z.B. über den Flughafen Leipzig/Halle.
Ich habe drei Fragen dazu:
(1) Der Angriff auf den Irak im Jahre 2003 war eindeutig völkerrechtswidrig, und der Krieg hat 50,000-100,000 Menschen das Leben gekostet. Wäre es nicht die moralische und völkerrechtliche Pflicht der Bundesrepublik (gewesen), die USA soweit möglich an der Ausführung ihrer Kriegspläne zu hindern?
(2) Wenn das NATO-Truppenstatut die Führung von Angriffskriegen von deutschem Boden aus erlaubt, wäre es dann nicht dringend notwendig, dieses Statut zu ändern, da ja die NATO ein reines Verteidigungsbündnis ist und die Führung von Angriffskriegen durch das Grundgesetz (sowie die UN-Charta) verboten wird?
(3) Falls die USA in nächster Zeit wieder einen Angriffskrieg beginnen (z.B. einen "Präventivkrieg" gegen den Iran, wie schon verschiedentlich von hochrangigen US-Politikern wie J. McCain angedroht, oder gegen Russland, vielleicht im Zusammenhang mit Spannungen in Georgien), würden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, dass die Bundesregierung die Nutzung von deutschen Einrichtungen für solche rechtswidrigen Kriegshandlungen untersagt?
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank,
Ihr
Prof. Dr. Martin Haspelmath
Sehr geehrter Herr Professor Haspelamth,
ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift, in der Sie mich wiederholt zu völkerrechtlichen Fragen zum Irakkrieg ansprechen. Ich habe meinen bekannten Argumenten nichts hinzuzufügen und bitte daher um Verständnis, wenn ich nicht näher auf Ihre Punkte eingehe.
Mit herzlichem Gruß
Ulrike Merten