Ulrike Grotehusmann
DIE LINKE
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Frage von Frank L. •

Frage an Ulrike Grotehusmann von Frank L. bezüglich Verkehr

Liebe Ulrike Grotehusmann ,

in Hamburger Verkehrsunternehmen, ist es zurzeit gängige Praxis, in Folge der EU-Richtlinie 2001/85/EG über Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen und der Straßenverkehrszulassungsordnung von 2005 nur noch jeweils eine/n Rollstuhlfahrer/in zu befördern, da in fast allen Bussen nur ein Rollstuhl-Aufstellplatz in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Das führt seit August des letzten Jahres, wie ich auch vor wenigen Tagen auf der Linie 115 miterleben durfte, zu Rollstuhlfahrer/innen diskriminierendem Verhalten der Busfahrer/innen (-unternehmen).
Der Busfahrer weigerte sich einen zweiten Rollstuhlfahrer mitzunehmen. Und als es diesem, mit Unterstützung einzelner Fahrgäste gelang in den Bus zu gelangen, diese hinderten den Busfahrer durch körperlichen Einsatz daran die Rollstuhlrampe hochzuklappen, weigerte sich der Busfahrer cirka 10 Minuten lang weiterzufahren. Erst als die zweite Rollstuhlfahrerin den Bus wieder verließ fuhr der Busfahrer dann weiter.
Der Busfahrer berief sich dabei auf Anweisungen seines Arbeitgebers die ihn zwingen würden so zu handeln.

Ich denke eine sofort umzusetzende Maßnahme währe, wenn es nicht sofort möglich scheint auf allen Buslinien in sämtliche Bussen einen zweiten „sicheren“ Rollstuhlstellplatz einzubauen, dann sollten alle Busunternehmen im ÖPNV sofort verpflichtet werden die Taktzeit ihrer Busse zu halbieren und in „Stoßzeiten“ sogar zu dritteln. Doppelt und dreimal so viele Busse auf allen Linien nützen allen. Und schafft außerdem noch eine Menge Arbeitsplätze.

Was gedenken Sie in der künftigen Bürgerschaft dafür zu unternehmen, dass dieses diskriminierende Verhalten unverzüglich aufhört?
Was gedenken sie weiterhin dafür zu tun, dass Stattteile wie Osdorf (Osdorfer Born) und Steilshop endlich einen S-Bahnanschluss bekommen?

Mit freundlichen Grüßen
Frank Loeding

Antwort von
DIE LINKE

Lieber Frank Loeding,

zunächst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen, daß Sie so lange auf eine Beantwortung Ihre Frage warten mussten.

Ich habe mittlerweile lesen können, daß der Kollege Michael Sauer, der mit mir auf einer Liste kandidiert, diese Frage auch gestellt bekommen hat und äußerst kompetent beantwortet hat. Da ich keine Verkehrsexpertin bin, kann ich dem fachlich nichts hinzufügen.

Ich kann nur grundsätzlich sagen, daß ich der Auffassung bin, daß jeder Mensch ein Recht auf Mobilität hat, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Dabei sind der ÖPNV uns das Fahrrad aus Gründen des Umweltschutzes dem Individualverkehr mit dem PKW vorzuziehen. Die Kommunen haben den ÖPNV zu organisieren und zu gewährleisten,daß jedeR ihn nutzen kann. Dazu gehören zum einen Sozialtickets, die kostenlose SchülerInnenbeförderung, aber auch der barrierefreie Zugang zu allen Einrichtungen des ÖPNV sowie die uneingeschränkte Beförderung von Menschen, die auf Rollstühle angewiesen sind. Man/frau muß sich ja nur einmal die Situation vorstellen, wenn man/frau mit mehreren Personen eine Veranstaltung besuchen möchte und im Zehnminutentakt getrennt anreisen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Grotehusmann