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Frage von Vasco S. •

Frage an Ulrike Flach von Vasco S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Flach,

Sie sprechen von einer "sozialen Marktwirtschaft" als Wirtschaftsordnung.

Wo im Grundgesetz finde ich diese Festlegung und wie stehen Sie zu §15GG?

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§15GG
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
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Mit freundlichen Grüßen,
Vasco Schultz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schultz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Das Grundgesetz legt nicht einen bestimmten Typ der Wirtschaftsform fest, definiert aber - u.a. auch durch den Artikel 115, der die Vergessellschaftung regelt - den Rahmen, in dem sich unser Wirtschaftsleben abspielt. Zum Artikel 115 sollten Sie auch noch den Artikel 14 zitieren, in dem einerseits das Eigentum unter den Schutz des Staates gestellt wird, andererseits deutlich wird, dass Eigentum auch verpflichtet. Der Artikel 14 regelt auch, dass Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit möglich ist. Enteignung darf also kein Instrument sein, um beispielsweise die Interessen eines einzelnen Unternehmens zu schützen.

Die FDP steht zum Grundgesetz. Es zeichnet sich gerade dadurch aus, dass unterschiedliche Werte (beispielsweise Privateigentum und Gemeinwohl) darin abgewogen werden. Die Aufgabe in der Wirtschafts- und Finanzkrise ist es, jetzt nicht die Balance zu verlieren. Der Staat kann und muss die Rahmenbedingungen positiv setzen, er kann aber nicht bei jedem Unternehmen, das am Markt keinen Erfolg hat, als "Retter" auftreten. Die Verschuldung, die die Bundesregierung derzeit anhäuft, wird noch von unseren Enkelkindern abzutragen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach