Frage an Ulrike Flach von Arndt I. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Flach,
was gedenken Sie und Ihre Kollegen im Parlament gegen die ungeheuerlichen Abhör- und Spitzelaktionen (Abhörprogramme PRISM und TEMPORA) unserer angeblich „befreundeten“ britischen und amerikanischen Geheimdienste zu unternehmen? Der Hinweis der britischen Regierung, „grundsätzlich nicht öffentlich Stellung zu nachrichtendienstlichen Angelegenheiten“ zu nehmen, ist an Frechheit und Überheblichkeit unerträglich!
Vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrter Herr Immel,
Die FDP lehnt jede verdachtsunabhängige Überwachung von Internetkommunikation entschieden ab.
Zunächst muss geklärt werden, in welchem Umfang von wem Daten erhoben worden sind. Denn wenn amerikanische Behörden in Deutschland über deutsche Firmen die Daten deutscher Staatsbürger erheben, dann ist das keine amerikanische Angelegenheit. Daher hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sich bereits schriftlich an ihren amerikanischen Kollegen gewandt. Wirtschaftsminister Rösler hat die betreffenden Unternehmen befragt.
Dabei wurde auch erörtert, wie durch die neue Datenschutzverordnung der EU der Schutz der europäischen Bürger gewährleistet werden kann.
Die Bundesregierung hat dem amerikanischen Botschafter und den betreffenden Unternehmen außerdem einen Fragenkatalog übermittelt. Parallel dazu haben sich die zuständigen Vertreter der Bundesregierung auch an die britische Regierung gewandt. Der Kampf gegen den Terrorismus rechtfertigt nicht, grundlegende Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger sowie die zivilisatorischen Errungenschaften wie das Recht auf Privatheit aufzugeben, nur weil der technologischen Fortschritt dies heute leicht zulässt.
Die Europäische Kommission muss nun in den seit langem stockenden Verhandlungen über ein allgemeines Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU den Druck erhöhen und für einen Abschluss kämpfen, der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt, allen Betroffenen Rechtsschutz garantiert und Transparenz in die Datensammelaktivitäten des NSA bringt.
Die zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten sind aufgefordert, die Unternehmen mit US-amerikanischen Konzernmüttern oder amerikanischen Tochterunternehmen zu prüfen, um zu klären, in welchem Umfang Daten deutscher Nutzer an die NSA weitergegeben wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach