Frage an Ulrike Flach von Manfred B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Flach,
auf die Frage von Frau Lehmann nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen vom 20.2. erklären Sie:
1. ein bed. Grundeinkommen für Millionäre wäre unsozial...
2. ein BGE wäre kein Anreiz zur Arbeitsaufnahme...
3. ein BGE wäre nur über höhere Steuern zu finanzieren...
Meine Fragen hierzu:
1.Wissen Sie, dass auch Millionäre ein steuerfreies Existenzminimum von demnächst ~ 8000 Euro haben, für das diese Millionäre keinen Steuern zahlen, und ist dies Ihrer Meinung nach sozial?
2.Ist denn Hartz IV nach Ihrer Ansicht ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme, wenn die Alternative in diesem Deutschland nur noch Leiharbeit oder sonstiger Billiglohn in oftmals prekären Arbeitsverhältnissen ist?
3.Benennen Sie bitte mir und den interessierten Lesern sämtliche Kosten des heutigen Sozialstaates sowie des dazugehörenden Bürokratieaufwandes plus der anfallenden Gerichtskosten für zigtausende Verfahren aufgrund falsch berechneter Hartz IV Bescheide?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Burger
Sehr geehrter Herr Burger,
die Frage, ob ein steuerfreies Existenzminimum für Millionäre sozial oder unsozial ist, führt am Thema vorbei. Millionäre sind auf ein steuerfreies Existenzminimum nicht angewiesen und ihre Steuern werden aufgrund ihres veranschlagten Gesamteinkommens berechnet. Zurzeit zahlen die 26,8 Prozent der einkommensstärksten Deutschen 79,6 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer.
Zur zweiten Frage: Ja, nach meiner Auffassung ist die Hartz-IV-Gesetzgebung ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme. Wir halten die Hartz-Gesetze zwar in vielen Punkten für schlecht gemacht und wirkungslos, aber in diesem Bereich haben sie nach meiner Meinung Wirkung gezeigt. Warum sollte jemand für weniger arbeiten, als was er ohne Arbeit ohnehin bekäme? Das ist auch der Grund, warum wir sagen, die Hartz-IV-Sätze sind bereits heute de facto ein Mindestlohn. Für uns gilt nach wie vor, dass jemand, der arbeitet, mehr haben soll als jemand, der nicht arbeitet. Das bedingungslose Grundeinkommen steht diesem Grundsatz entgegen. Der Weg aus der Misere ist nicht ein bedingungsloses Grundeinkommen oder ein Mindestlohn, den der Arbeitgeber oftmals nicht zahlen kann, sondern die Aufstockung eines niedrigen Lohns durch den Staat.
Die Frage nach den Gesamtkosten des Sozialstaates zuzüglich aller Bürokratiekosten und aller Gerichtskosten für Verfahren gegen Hartz-IV-Bescheide kann ich nicht beantworten und ich glaube auch, dass sie nicht zu beantworten ist. Wenn Sie aber damit ausdrücken wollen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen günstiger wäre als die Gerichtskosten in Hartz-IV-Streitigkeiten und die Bürokratiekosten für Hartz-IV-Berechnungen, dann ist dies ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Wir haben die Hartz-Gesetze nicht gemacht, sondern die damalige rot-grüne Regierung. Die Gesetze waren und sind in vieler Hinsicht missverständlich, geben zu massenhaften Klagen Anlass und bedürfen der Präzisierung durch die Rechtsprechung. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre aber weder finanzierbar noch würde es das Problem der hohen Arbeitslosigkeit lösen. Es würde dazu führen, dass sich Menschen in der Arbeitslosigkeit - wenn auch auf einem sehr niedrigem Niveau - einrichten und eben nicht versuchen würden, wieder in Arbeit zu kommen.
Ich habe Verständnis dafür, dass Sie sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Aus unserer Sicht ist dieser Weg aber nicht zielführend.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach