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Frage von Marc A. •

Frage an Ulrike Flach von Marc A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Flach,

ich gehöre zu den Sparern die ihr Geld auf einem Tagesgeldkonto bei der deutschen Niederlassung der Kaupthing-Bank angelegt haben.

Mit Entsetzen habe ich die Nachricht über die Verstaatlichung der Mutterbank in Island und die des Moratoriums der BanFin vernommen, was dazu führte, das ich keinen Zugriff mehr auf meine Spareinlagen habe.

Es irritiert mich, dass seit der Verhängung des Moratoriums durch die BaFin ein Signal der Bundesregierung an die Anleger zur Frage der Sicherheit der Einlagen ausgeblieben ist. Somit bin ich auf die recht widersprüchliche Berichterstattung in den Medien angewiesen. Demnach soll sich die von der Bundeskanzlerin vor wenigen Tagen abgegebene Staatsgarantie nur auf die Spareinlagen bei deutschen Banken beschränken. Ich konnte dieser Garantieerklärung eine derartige Einschränkung allerdings nicht entnehmen. Zum anderen wurde seitens der isländischen Regierung behauptet, der isländische Einlagensicherungsfonds gelte nur für isländische Bürger.

Dies würde bedeuten, dass die Gelder deutsche Staatsbürger, die ihr Geld bei einer von den deutschen Behörden zugelassenen, europäischen Bank angelegt haben, überhaupt nicht geschützt wären.
Wie kann das sein, das sich die isländische Regierung so einfach so aus der Verantwortung stehlen will?

Hier ist die Regierung gefordert. Es geht um die Ersparnisse deutscher Staatsbürger, angelegt in Deutschland und die Besteuerung erfolgt ebenfalls in Deutschland.

Das Verhalten der Regierungen von Schweden, den Niederlanden und Grossbritanien, die mit ihren Maßnahmen das Geld ihrer Bürger gegenüber Kaupthing und Island sichern, sollte Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen.
Den ich, wie auch die 30.000 anderen betroffenen Bürger, haben ihr Geld nicht in eine Steueroase oder sonstige !Island! verbracht, sondern zu einer von der deutschen Finanzaufsicht zugelassenen Bank, die dem deutschen und europäischem Recht unterliegt und somit auch die Einlagensicherheit gewährleisten muss.

Vielen Dank

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Asshauer,

Haben Sie vielen Dank für Ihre Mail, in der sie die Politik um Hilfe für die in Zusammenhang mit der Kaupthing-Bank geschädigten Anleger bitten.

Grundsätzlich sind Chancen und Risiken am Kapitalmarkt natürlich Sache der Anleger, ebenso der Umstand, ob ein inländisches oder ausländisches Institut für Kapitalanlagen ausgewählt wird und ob diese Einlage in Euro oder einer anderen Währung getätigt wird.

Bei inländischen Kreditinstituten sind die Einlagen von Bankkunden durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 90 Prozent, maximal 20.000 Euro, geschützt. Zusätzlich gibt es für darüber hinausgehende Anlagesummen den Einlagensicherungsfonds der deutschen Privatbanken und den Garantiefonds der Volks- und Raiffeisenbanken. Die Sparkassen und öffentlichen Banken verfügen über ein mehrstufiges Sicherungsmodell und einen Haftungsverbund.

Auch im Ausland gibt es teilweise entsprechende Sicherungssysteme. Über die Ausgestaltung und Leistungsfähigkeit dieser Sicherungssysteme sollten sich die Anleger vor ihrer Geldanlage informieren. In Island schützt der isländische Sicherungsfonds Einlagen bis zu einer Höhe von 20.887 Euro. Grundsätzlich ist der isländische Sicherungsfonds für die Entschädigung der Kunden der Kaupthing-Bank zuständig.

Die Bundesregierung führt derzeit Gespräche mit der isländischen Regierung darüber, ob und wenn ja auf welche Weise für deutsche Betroffene im Falle von Verlusten durch die isländische Kaupthing-Bank eine Lösung gefunden werden kann.

Ich bitte Sie, die Ergebnisse dieser Gespräche abzuwarten. Ich werde Sie gern informieren, sobald uns die Ergebnisse der Gespräche der Bundesregierung vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach