Frage an Ulrike Flach von Norbert T. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Flach,
- wie stehen Sie zur diskutierten Onlineüberwachung von PC-Systemen?
- halten Sie eine Einschränkung der persönlichen Entscheidungsfreiheit im Umgang mit Daten für gerechtfertigt?
Sehr geehrter Herr Tuschen,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Für die FDP ist die heimliche Schnüffelei des Staates auf Festplatten der Bürger kein Mittel des Rechtsstaates. Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden wie auch der Geheimdienste dürfen nicht immer weiter ausgedehnt werden, ohne grundlegende Verfassungsrechte ad absurdum zu führen. Die Befürworter der Online-Durchsuchungen sehen im Schutz der Privatsphäre ein Sicherheitsrisiko und stellen damit jeden Bürger unter Generalverdacht. Das ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht in Einklang zu bringen. Bis heute hat Minister Schäuble keinen Gesetzesentwurf vorgelegt. Durchsuchungen müssen in einem Rechtsstaat offen erfolgen. Das heimliche Einbrechen in die Computer stellt daher grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates auf den Kopf. Natürlich gibt es schon heute viele Bereiche, in denen die persönliche Entscheidungsfreiheit im Umgang mit Daten eingeschränkt ist, sei es im Gesundheitsbereich oder beim Zugriff auf Bankdaten. Auch hier hat sich die FDP immer für einen möglichst weitreichenden Datenschutz ausgesprochen. Die Vorschläge des Bundesinnenministers sind auf jeden Fall für uns nicht tragbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach