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Frage von Johannes P. •

Frage an Ulrike Flach von Johannes P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Flach!

Ich bin auf der Suche nach einer Antwort auf folgende Fragen, welche ich hiermit auch an Sie richte:

1. Warum haben Bundesbürger einen "Personalausweis"?

2. Warum fehlt im Personalausweis die Angabe der Staatsangehörigkeit?

Ich glaube die deutsche Sprache ist sehr exakt. Daher muss es einen Grund geben, warum wir Bürger als "Personal" deklariert werden. In allen anderen Ländern steht bei Staatsangehörigkeit das jeweilige Land. Also bei Österreich steht auch Österreich und nicht östereichisch.

Warum also ist auf unseren "Personalausweise" nicht zu erkennen, welchem Staat wir angehören.

Für eine Antwort, die diese Fragen einleuchtend zu erklären vermag, wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Peters

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Peters,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Als Gesundheitspolitikerin habe ich mit Fragen des Personalausweisrechts wenig zu tun und habe mich deshalb bei meinen Kollegen informiert. Im § 1 des Gesetzes über Personalausweise heißt es, der "Personalausweis ist auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen". Es hat also mit "Personal" nichts zu tun, sondern mit "Personalien". Viele andere Staaten haben gar keinen Personalausweis, sondern nur einen Pass.

Der § 1, Abs. 2 des Gesetzes sagt, dass der Ausweis als Angabe über die Person die "Staatsangehörigkeit" enthält. Die Angabe fehlt also keineswegs. Ich glaube, man sollte da nichts hineininterpretieren, was nicht gemeint ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach