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Frage von Günter B. •

Frage an Ulrike Flach von Günter B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Flach

unter mitwirken Ihrer Partei der FDP wurde ein Gesundheitsgesetz ( Reform ) verabschiedet, dass sich aus der Solidarität der Versichertengemeinschaft verabschiedet hat. Wieso müssen Ihrer Auffassung nach die Verursacher der Kosten im Gesundheitswesen, also die Kranken, die Hauptlast der Kosten tragen in dem Sie beim Erwerb Ihrer Medikamente nicht nur die seit Jahren üblichen Zuzahlungen leisten müssen, sondern seit Ihrer Reform sogenannte Mehrkosten zu übernehmen haben. Da hat sich die Lobby der Pharmaindustrie im speziellen Ihr Parteifreund Rössler ein ganz besonderes Kabinettstück geleistet. Wenn man ein vergleichbares Medikament nicht verträgt oder die Wirkung nicht die erwünschte ist, hat man die Kosten zu übernehmen und der Hersteller kann nocheinmal kräftig zulangen da Ihm die Krankenkassen ja nicht mehr auf die Finger schauen. Wann kann man damit rechnen das Sie diesen eklatanten Fehler korrigieren und dieses Gesetz eine Nachbesserung erhält. Ihre Partei hatte in der Vergangenheit ja auch mit anderen Misständen ( Erbschaftsrecht , Selbstbehalt bei Harz 4 ) aufgeräumt und Ungerechtigkeiten beseitigt.
Ich hoffe das Sie mir in dieser Angelegenheit eine Auskunft erteilen können die etwas Hoffnung aufkommen läßt.

mit freundlichen Grüßen

Günter Bauer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bauer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Ich denke, Ihrer Frage liegt ein Mißverständnis der ab 1.1.2011 geltenden Mehrkostenregelung zugrunde. Deshalb hier noch mal der Vergleich der alten und der neuen Rechtslage. Bislang konnte ein Versicherter auch dann nicht das Medikament seiner Wahl erhalten, wenn er bereit war, die Mehrkosten zu übernehmen, die zwischen dem rabattierten Medikament und dem von ihm gewünschten Medikament bestanden. Er bekam das Medikament schlichtweg nicht, worüber sich viele Versicherte beschwert haben. Das haben wir abgeschafft. Wenn der Arzt nur den Wirkstoff verschieben hat, also nicht das aut-idem-Kreuz gesetzt hat, dann müßte der Apotheker das preisgünstigste Medikament herausgeben. Das ist grundsätzlich sinnvoll, denn so werden Kosten der Kassen reduziert. Nun kann der Versicherte aber durchaus ein teureres Medikament bekommen, wenn er dies wünscht. Er muss dann den Differenzbetrag zwischen dem Betrag, den seine Kasse erstattet und dem Betrag, den der Hersteller verlangt, selbst zahlen. Hier wird also mehr Wahlfreiheit für die Versicherten geschaffen, wobei natürlich niemand gezwungen wird, eine Mehrkostenregelung in Anspruch zu nehmen.
Wenn jemand nur ein ganz bestimmtes Medikament verträgt, dann sollte er seinen Arzt darauf hinweisen, dass dieses das aut-idem-Kreuz setzt und der Apotheker also nur dieses ganz bestimmte Präparat herausgeben darf.
Ein Kritikpunkt ist dabei, dass der Versicherte vom Apotheker nicht die Auskunft erhält, wie hoch die Zuzahlung ist, weil die Apotheken diese Informationen der Krankenkassen nicht erhalten. Das kann zu einer gewissen Verunsicherung führen.
Wir werden sorgsam beobachten, wie die Mehrkostenregelung sich in der Praxis bewährt.
Ich hoffe, Sie verstehen jetzt besser, dass diese Regelung im Grundsatz eine patientenfreundliche Regelung ist und sich von der Verbotsregelung von Ulla Schmidt deutlich absetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Flach