Frage an Ulrike Flach von Alexander W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Flach,
in Niedersachsen erprobt die AOK gemeinsam mit der Firma I3G, einer Tochtergesellschaft des Pharmakonzern Janssen-Cilag, die Integrierte Versorgung psychisch Kranker. Erstmals übernimmt damit ein gewinnorientiertes Unternehmen der Pharmabranche die Komplettversorgung von Patienten.
Ich halte dies für äußerst bedenklich und habe die Sorge, dass dieses Modell Schule macht und Pharmafirmen künftig nicht nur Medikamente bereitstellen, sondern auch darüber entscheiden, wie Kranke zu behandeln sind. Die Nachteile der Privatisierung des Gesundheitswesen sehen wir in den USA. Dort gibt es die Integrierte Versorgung ("Managed Care") bereits seit langem. Ergebnis ist, dass Ärzte ihre Patienten nicht mal über alternative und ggf. bessere Behandlungsmöglichkeiten informieren dürfen, weil Pharmaunternehmen die Vorschriften setzen.
Wie schätzen Sie diese Situation ein und wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass in Deutschland die Profitinteressen und das Renditestreben der Pharmaindustrie nicht zu Lasten der Beratungs- und Behandlungsqualität von Patienten geht?
Ich freue mich auf Ihre Antwort! Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Woletz
Sehr geehrter Herr Woletz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung haben im Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) die Möglichkeit geschaffen, dass Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten auch direkte Vertragspartner von Krankenkassen werden können. Der Vertrag muss die Versorgung entsprechend dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis gewährleisten. Grundsätzlich konnten solche Verträge schon vorher abgeschlossen werden. Insofern wird die Regelung präzisiert und erweitert. Solche Verträge sind sinnvoll, da die Versorgung mit Arzneimitteln ein wesentlicher Bestandteil innovativer Versorgungskonzepte ist. Ziel ist u.a. eine höhere Therapietreue zu erreichen. Der Abschluss der Verträge ist an eine ganze Reihe von Voraussetzungen gebunden. Damit wird keinesfalls leichtfertig umgegangen. Vielleicht schauen Sie sich den § 130 b und c einmal im Sozialgesetzbuch V an. Darin steht z.B. auch, dass die Kassen ihre Versicherten umfassend über die Vertragsinhalte zu informieren haben.
Sicher wird man sich die Entwicklung dieser erweiterten Vertragsformen nach einer gewissen Zeit ansehen müssen und überprüfen, ob die Ziele erreicht wurden. Die von Ihnen geäußerten Vermutungen teile ich aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach