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Frage von Rolf S. •

Frage an Ulrike Flach von Rolf S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Flach,

durch die letzte Gesundheitsreform wurde die Krankenversicherungspflicht für alle Bundesbürger ab 01. April 2007 eingeführt, die zuletzt gesetzlich versichert waren.

Ich selbst habe immer wieder große Probleme, die monatlichen Krankenkassenbeiträge zu bezahlen, möchte aber kein Harz4 beziehen. Deswegen erhalte ich in aller Regelmäßigkeit von meiner Krankenkasse Zahlungserinnerungen oder Säumniszuschläge per Briefpost zugestellt.

In diesen Schreiben ist immer wieder von "ihrer freiwilligen Krankenversicherung" die Rede. Ich bin alles andere als freiwillig Krankenversichert und fühle mich von diesem Begriff total verhöhnt, da es eine Zwangsversicherung ist.

Wann wird dieser Begriff endlich abgeschafft, der noch aus Zeiten stammt, als man sich tatsächlich freiwillig versichern konnte?

Wird sich die FDP dafür einsetzen, dass die Versicherungspflicht wieder gekippt wird? Mir persönlich nutzt diese Krankenkassenpflicht überhaupt nichts, da ich keine 10 Euro für die Praxisgebühr übrig habe, oder es mir leisten könnte die ständig chronisch entzündeten Halsmandeln im Krankenhaus entfernen zu lassen, da ich die 10 Euro pro Krankenhaustag auch nicht hab.

Im nächsten Jahr soll ja eine neue Gesundheitsreform starten, wo alles noch teurer wird. Quelle: http://www.cecu.de/gesundheitsreform-2011.html

Was meinen Sie wo liegen die Schmerzgrenzen wo Leute wie ich sagen: "Ich weigere mich das zu bezahlen? Insbesondere für Profiteure und Nutznießer ganzer Familiensippen in der Türkei gemäß dem Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommen? Quelle: http://familie-klumpp.de/aktuell/eine_besonderheit_der_sozialvers.htm

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schneider,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Die FDP hat keine Pläne, die Versicherungspflicht abzuschaffen. Ihre Argumentation, dass Ihnen die Versicherungspflicht "nichts bringt", weil Sie die Beiträge nur verspätet und die Praxisgebühr gar nicht zahlen können, aber keine Leistungen nach Hartz IV beziehen "möchten", halte ich doch für zweifelhaft. Wenn Sie nicht versicherungspflichtig wären, also keine Versicherung hätten und krank würden, müßte der Arzt Sie ja trotzdem behandeln und die Solidargemeinschaft müßte dafür zahlen. Das wäre ja wohl kaum der richtige Weg. Ich kenne Ihre soziale Lage nicht. Wenn Sie aber Ansprüche auf staatliche Leistungen nach ALG II haben, so ist es Ihr gutes Recht, diese auch in Anspruch zu nehmen und ggf. auch eine Befreiung von der Praxisgebühr zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach