Frage an Ulrike Flach von Sabine R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Flach,
die Seite von Herrn Dr. Rösler wurde für Fragen ja schon geschlossen.
Gesundheitsreform: Koalition beschließt höhere Beiträge.... Die schwarz-gelbe Koalition hat sich nach monatelangem Tauziehen auf eine Gesundheitsreform geeinigt, um das drohende Milliarden-Defizit bei den gesetzlichen Krankenkassen zu verhindern. Auf die gesetzlich Versicherten kommen höhere Kosten zu. Die Beiträge steigen von 14,9 auf 15,5 Prozent, die Obergrenze für Zusatzbeiträge wird abgeschafft. Es soll aber einen Sozialausgleich geben.
Das Bundesversicherungsamt werde jedes Jahr aufs Neue das Defizit berechnen, woraus sich ein Durchschnittsbeitrag ergebe. Wenn dieser mehr als zwei Prozent des Einkommens des Versicherten betrage, werde dies über die Arbeitgeber-Lohnabrechnung aus Steuermitteln sozial ausgeglichen.
Nun zu meiner Frage:
Wie sieht das denn für Rentner, Behinderte und Kinder demnächst aus?
Wie sollen Menschen die gerade mal ohne staatliche Hilfe leben dies finanzieren können?
Bei meinem Sohn(16 Jahre) muss ich schon jeden Monat zu seinem Medikament den wirtschaftlichen Zuschlag von fast 10€ bezahlen.
Werden die Menschen, die keine Steuern bezahlen nun doppelt bestraft, indem sie nichts zugesteuert bekommen?
Müssen die Menschen hier in Deutschland nun wieder eher sterben, aufgrund dessen, weil sie sich die ganzen Zusatzfinanzierungen nicht mehr leisten können?
Oder wie stellt sich ihre Regierung das vor?
Fragen über Fragen und ich bitte um Antworten
Mfg
Sehr geehrte Frau Rautenberg,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat immer hervorgehoben, dass ein stärker einkommensunabhängig finanziertes Krankenversicherungssystem mit einem sozialen Ausgleich verbunden werden muss. Insbesondere die Bezieher geringer Einkommen müssen wirksam vor Überforderung geschützt werden. Aktuell kann ein pauschaler Zusatzbeitrag von acht Euro ohne irgendeine Form des Ausgleiches erhoben werden. Dies belastet gering verdienende Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung überproportional.
Wir haben deshalb nun vereinbart, dass von Anfang an geprüft werden soll, ob das Mitglied durch einen Zusatzbeitrag überfordert wird: Übersteigt der durch das Bundesversicherungsamt (BVA) jährlich berechnete durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent des individuellen beitragspflichtigen Einkommens, wird er sozial ausgeglichen. Dieser gerechtere Ausgleich wird unbürokratisch umgesetzt und findet direkt bei den Arbeitgebern und den Rentenversicherungsträgern statt, indem der einkommensabhängige Beitrag des Mitglieds entsprechend reduziert wird. Beim Mitglied wirkt sich der soziale Ausgleich damit als höheres Netto-Entgelt aus.
Der Soziale Ausgleich ist damit auch nicht an die Steuerpflicht des Versicherten gekoppelt. Er orientiert sich allein am Bruttoeinkommen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der GKV bleibt erhalten. Rentner erhalten bei Bedarf ebenfalls einen sozialen Ausgleich, den die Rentenversicherungsträger vornehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach