Frage an Ulrike Flach von thomas m. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Flach, schönen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich möchte gerade keine deutsche Problemdiskussion. Leider sind sie auf das Problem nicht eingegangen. Die Frage ist: welchen Betrag soll der Arzt denn auf seine Rechnung schreiben?
- den Wert der Leistungen (zB. Frauenarzt: Gespräch+ Untersuchung+ Verordnung ...) wie bei der PKV (ca.50€)?
oder
- den Betrag den die GKV maximal bezahlt für das sogenannte Regelleistungsvolumen (im Beispiel 19€). Soll er diese 19€ auf die Rechnung schreiben? Ich glaube bei diesem Betrag wird kein gesetzlich Versicherte kostenbewusster.
Was ist wenn der Versicherte nicht bezahlt, muss der Arzt dann umsonst weiterbehandeln.
Ich glaube, nach dem Desaster um MWSt.-Reduzierungen für Hotels ist es vielleicht doch besser einen Vorschlag vorher richtig zu durchdenken.
mit freunlichem Gruß
T.Münsterjohann
Sehr geehrter Herr Münsterjohann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Es kann nicht die Aufgabe der Politik sein, die Form einer Patientenrechnung im Detail festzulegen. Wenn ein solcher Vorschlag eine Mehrheit findet, dann wäre es Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen dafür festzulegen. Die Detailausführung könnte beispielsweise der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
Ulrike Flach, MdB