Frage an Ulrike Flach von Dr. med. Stefan K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Flach,
jetzt ist es soweit, wie aus Kreisen von Mitgliedern des Gesundheitsausschusses heute bestätigt bekommen haben, wird der online-Zwang für die Arztpraxen in letzter Sekunde vor der Sitzung am Freitag in den Gesetzentwurf eingefügt werden.
Das Ministerium unter Führung der FDP und die CDU wird einen Änderungsantrag einbringen der besagt, dass wir als Ärztinnen und Ärzte am Tresen den Stammdatenabgleich und somit die Verwaltungsarbeit der Kassen zu übernehmen haben. Dies wird den Praxisablauf empfindlich stören und wird ein geregeltes Arbeiten gerade am Quartalsanfang nicht mehr möglich machen. Ausserdem bestehen m. E. erhebliche Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit. Wir werden verpflichtet, alle unsere Praxen online anzuschließen.
Dies widespricht Ihren Wahlversprechen.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie sowie die gesamte Fraktion in dieser Frage am Freitag verhalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Stefan Kurz
Sehr geehrter Herr Dr. med. Stefan Kurz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Email vom 16.06.2010 mit Ihren Ausführungen zur Online-Anbindung von Arztpraxen.
Bei dem Vorschlag der Koalitionsfraktion handelt es sich nicht um eine dauerhafte Online-Anbindung der Arztpraxen. Der Abgleich betrifft nur Daten, die für den Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrechnung mit den Leistungserbringern ohnehin verwendet werden. Weder Leistungserbringer noch Kostenträger erhalten zusätzliche Daten.
Es wird auch keine Speicherungen auf zentralen Servern geben, es gib nur dezentrale Speicherungen.
Die Prüfung und Aktualisierung der Daten wird mittels der sicheren Telematikinfrakstruktur automatisiert, so dass die Prüfung und Aktualisierung schneller und effizienter erfolgen kann, ohne dass eine Erweiterung oder Änderung der Zweckbestimmung der Daten erfolgt. Es ist sinnvoll und richtig, die Prüfung und Aktualisierung der Karte dort vorzunehmen, wo diese eingesetzt wird. Der Vorschlag, Aktualisierungen statt dessen etwas in Geschäftsstellen der Krankenkassen vornehmen zu lassen, scheitert allein schon daran, dass nicht jede Krankenkasse ein flächendeckend ausgebautes Netz von Geschäftsstellen vorhält. Auch könnte dann die missbräuchliche Nutzung abhanden gekommener Karten nicht verhindert werden. Der Aufwand in der Arztpraxis entspricht dem heutigen bei Einlesen der Krankenversichertenkarte. Eine Anbindung der Praxisverwaltungssysteme ist nicht erforderlich, wenn der Praxisinhaber dies nicht wünscht. Dies ist ausdrücklich im Gesetzesentwurf so vorgesehen.
Die FDP bleibt also bei ihrer Linie, die sie schon vor der Wahl vertreten hat. Probleme bei Praktikabilität, Kostenaufwand und vor allem die datenschutzrechtlichen Aspekte haben wir sehr ernst genommen und die kritischen Projekte auf Eis gelegt. Dies gilt insbesondere für das elektronische Rezept. Alles, was die FDP zu Recht verhindert wollte, kommt jetzt auch nicht. ES wird auch keine Sammlungen von Patientendaten auf zentralen Servern geben. Der vorgesehene Notfalldatensatz wird auf der Karte gespeichert.
Wir bekommen stattdessen eine moderne Krankenversichertenkarte, die wir auch brauchen, um Missbrauch eizudämmen und um eine wirtschaftlicheres und modernes Management der Versichertendaten sowie moderne Kommunikationsstrukturen zu etablieren. Der Datenschutzbeauftragte unterstützt diese modernere Krankenversichertenkarte, weil die alte Krankenversichertenkarte den Anforderungen an en Datenschutz schlichte nicht mehr gerecht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach