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Frage von Marc P. •

Frage an Ulrike Flach von Marc P. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Flach,

sie schrieben: "Unbeachtet dieser Tatsache gilt .. Vertragsfreiheit. Jeder ist selbst verantwortlich für den Vertrag, den er zu gemeinsam vereinbarten Konditionen abschließt. ..Diskrepanzen ..Rechtsweg .."

dem ersten Satz entnehme ich, daß es sich womöglich bei diesem Vorgehen um eine gute Geschäftsidee handele: Ich trainiere mir ein paar Mitarbeiter mit psychologischen Tricks so, daß Sie einem "Kunden" das Gefühl geben, gut aufgehoben zu sein, ihm Dinge versprechen, die im späteren Vertrag nicht stehen. Der Kunde hat das Gefühl, alles sei besprochen und unterschreibt. Im Vertrag steht der größte Schei... Unsinn und ich kann ohne große Mühe viel Geld (Millionen) verdienen, mich in den Süden auf eine Yacht zurückziehen.
Ist das so gemeint von Ihnen?

Den Rechtsweg haben tatsächlich schon über 1.600 !! Personen beschritten, es handelt sich also um einen Großfall. Trotzdem ist es so: die Geschädigten können fast immer das Gleiche - lebhaft - schildern. Die Gerichte wollen oft keinen Zusammenhang zwischen Klagehäufigkeit und zielgerichtetem Vorgehen der Unternehmer sehen. Sollte das nicht verwundern?

Ich wünsche mir nicht eine Äußerung zu laufenden Rechtsverfahren, sondern vielmehr eine Art Webstyle-Gesetz, das dem Unternehmer ein Widerrufsrecht einräumt und vor solchen Methoden schützt. Sollte es rechtens sein, jemanden mit Psychotricks so weit zu bringen, daß er etwas unterschreibt, was ihm - von meinem Eindruck her - weit weniger Leistung bringt, als erwünscht und evtl. versprochen? Wie machen die das?

Ich frage mich zunehmend, ob der Politiker - uns - Bürger braucht und ob er - dagegen - den Industriellen braucht, weil ich viele Dinge, die in D passieren, nicht mehr ohne diese Überlegung nachvollziehen kann.
Im Klartext: Gerecht war früher auch nicht, doch der großteil der Bevölkerung hatte zumindest den Eindruck!
Ich appelliere an Sie: googlen Sie doch einmal den Begriff Webstyle geschädigte und setzen Sie sich ein!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Pfannkuchen,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Widerrufsrecht stellt eine Ausnahme im Vertragsrecht dar, die allein für Verbraucher und hier hauptsächlich für Fernabsatzgeschäfte gilt. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Gewerbetreibende oder Selbstständige. Jedem Unternehmer sollte das auch bewusst sein und damit auch jede unternehmerische Entscheidung beeinflussen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Unternehmer als Käufer rechtlos ist. Es gelten die üblichen Gesetze zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen aus dem Vertrag, die auch auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden können.

Die Rechtsfindung zu dem von Ihnen angesprochenen Fall Webstyle/Euroweb ist sehr dynamisch und noch nicht beendet. Aktuell ist aus Medienberichten zu erfahren, dass vermehrt Klägern Recht zugesprochen wurde. Neben Gesetzen ist es eben auch die Rechtssprechung selber, die das Verhalten der Akteure ändert. Ich halte es daher für einen falschen Weg, reflexartig neue Gesetze auf den Weg zu bringen. Seien Sie versichert, dass die Politik diese Entwicklung aufmerksam beobachtet.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach