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Frage von Stephan W. •

Frage an Ulrike Flach von Stephan W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Flach,

Ihr Kollege Lindner hat mich in dieser Sache an Sie verwiesen. Es wurde in Medien berichtet: in der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Das basiert offenbar auf Verträgen, die weit in die 60er Jahre zurückdatieren.

Bei ständig steigenden Kosten für die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenkasse und gleichzeitig ständig reduzierten Leistungen gibt diese Sonderbegünstigung sicher Anlaß für Fragen. Immerhin können Deutsche ihre Eltern nicht (nahezu) beitragsfrei mitversichern.

Sofern diese Regeln noch in Kraft sind, was ich nicht herausfinden konnte, meine Fragen dazu:

1) wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Beitragszahler in Deutschland?

2) die ´Geschäftsgrundlage´ hat sich seit Abschluß der Verträge geändert bzw. dürfte ganz entfallen sein. Aus welchem Grund werden diese Sonderregeln aufrecht erhalten - oder existieren seitens der FDP Pläne, sie zu ändern oder abzuschaffen?

Mit freundlichem Gruß

Quelle: http://www.welt.de/print-wams/article128252/Krankenkassen_muessen_fuer_Eltern_von_Auslaendern_in_deren_Heimat_zahlen.html

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wunsch,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Ich verweise auf meine Antworten an Herrn Weiler. Die genannten Abkommen sind im Jahr 1964 mit der Türkei und im Jahr 1968 mit dem ehemaligen Jugoslawien geschlossen und von allen Bundesregierungen, gleich welcher Couleur, nicht in Frage gestellt worden. Zahlen, wie hoch die Ausgaben für die Krankenversicherungsleistungen für die genannten Gruppen sind, liegen mir nicht vor. Die Bundesregierung hat nach meiner Kenntnis keine Absicht, diese seit über 40 Jahren laufenden Abkommen zu kündigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach