Frage an Ulrike Flach von Dirk S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Frau Flach,
ich bin vor kurzem über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestolpert und bin erstaunt über die dort versammelte Machtfülle (oberstes Beschlussgremium für ambulante, ärztliche und zahnärztliche, sowie stationäre Belange, Leistungskatalog, Qualitätssicherung usw.). Noch mehr hat mich erstaunt, das diejenigen, welche das Geld für den Gesundheitsbereich bereitstellen und von den Entscheidungen betroffen sind (die Patienten), zwar beratend und antragsstellend dabei sind - aber nicht mit beschließen dürfen. Ebenfalls hat mich erschüttert, wie viele Funktionärslaufbahnen dort im Beschlussgremium vertreten sind. Wie stehen Sie zu den Strukturen den G-BA.
Mit freundlichem Gruß
Dirk Schumacher
Sehr geehrter Herr Schumacher,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Der Gemeinsame Bundesausschuss erfüllt eine wichtige Funktion in unserem Gesundheitswesen. Er trifft vielfältige Entscheidungen zur gesundheitlichen Versorgung, auf der rechtlichen Basis des § 91 SGB V. Daneben ist er mit der Qualitätssicherung betraut. Es ist seine Aufgabe, die konkreten Leistungen der Krankenkassen nach dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse festzusetzen, sofern der medizinische Nutzen oder die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen sind. Dabei wird er vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen unterstützt.
Es ist nicht richtig, dass die Patienten nicht im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten sind. § 140f SGB V sagt eindeutig: "Im Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 91 und im Beirat der Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz nach § 303 b erhalten die für die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen ein Mitberatungsrecht; die Organisationen benennen hierzu sachkundige Personen".
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach