Frage an Ulrike Flach von Rainer L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Flach,
im Zusammenhang mit dem Bürgergeld der FDP ist davon die Rede, dass die Auszahlung die Arbeitsbereitschaft des Empfängers voraussetzt.
Die Arbeitsbereitschaft bei Angestellten und Arbeitssuchenden ist sicherlich relativ leicht festzustellen.
Für mich stellt sich die Frage, wie die Arbeitsbereitschaft bei Selbständigen und Freiberuflern (mit geringem Einkommen) geprüft werden soll.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Locke
Sehr geehrter Herr Locke,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin keine Expertin für das Bürgergeld und habe mich deshalb bei meinen Kollegen aus der Sozialpolitik informiert. Entscheidend beim Nachweis der Arbeitsbereitschaft wäre, ob der Antragsteller für das Bürgergeld dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ein Selbständiger bzw. Freiberufler, der ein so geringes Einkommen hat, dass er das Bürgergeld in Anspruch nehmen will, könnte z.B. durch die Bewerbungen, die er geschrieben hat, seine Arbeitsbereitschaft nachweisen. Das Bürgergeld soll möglichst unbürokratisch ausgezahlt werden. Die Arbeitsbereitschaft des Bewerbers lässt sich sicher auch aus dem Vorgespräch des zuständigen Betreuers klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach