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Frage von anne n. •

Frage an Ulrike Flach von anne n. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Flach,

eine Frage zum Nichtraucherschutz.

Mit Befremden musste ich feststellen, dass in Mülheim ein Restaurant (Mediterran) sich zum Raucherclub erklärt hat. Als ich die Speisegaststätte betreten wollte, wurde ich durch ein Schild informiert: Bei Betreten des Restaurants werden Sie Mitglied unseres Raucherclubs.

Halten Sie diese Aufweichung (falls überhaupt durch die Gesetze in NRW gedeckt) des Nicht-raucherschutzgesetzes für hinnehmbar nach dem Motto : Sie müssen da ja nicht essen..

Danke für Ihre Stellungnahme

Mit freundlichem Gruße

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Nerede,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Die FDP hat sich seit Jahren für eine flexible und lebenspraktische Ausgestaltung des Nichtraucherschutzgesetzes eingesetzt. Starre Vorschriften gängeln die Menschen und beschränken die Wahlfreiheit in der Gastronomie. Ich bin kein Experte zum Landesrecht in dieser Frage, halte den Weg über einen Raucherclub aber nicht für unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Nerede,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Der Nichtraucherschutz ist nach Landesrecht geregelt. In Nordrhein-Westfalen gilt für Raucherclubs folgendes: Raucherclubs sind zulässig, wenn es sich um Einrichtungen handelt, die eine Mitgliederstruktur haben. Das bedeutet, dem Betriebsinhaber muss der Mitgliederstand bekannt oder leicht abrufbar sein. Es muss eine dauerhafte Mitgliedschaft geben, also nicht durch einen einmaligen Erwerb einer Eintrittskarte. Es muss regelmäßige Einlasskontrollen geben. Nur denjenigen darf Zutritt gewährt werden, die sich als Mitglied ausweisen oder vom Mitglied als Gast mitgenommen werden. Für die Gründung eines Raucherclubs kommt grundsätzlich auch die Rechtsform des nicht rechtsfähigen Vereins in Betracht. Ob diese Kriterien bei dem von Ihnen erwähnten Club bzw. dem Restaurant vorliegen, kann ich nicht beurteilen. Weitere Informationen zu Spezialfällen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW unter www.mags.nrw.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach