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Frage von Michael K. •

Frage an Ulrike Flach von Michael K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Betr. Waffenrechtsverschärfung

Sehr geehrte Frau Flach !

Nach dem Morden in Winnenden haben sich die Angehörigen der Opfer zum
„Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden“ zusammengeschlossen.
Anliegen und ursprünglich erhobene Forderungen erscheinen sinnvoll:
Da ist von einer Begrenzung der Darstellung von Gewalt in den Medien, von Erziehung usw die Rede, es wird auch die Frage nach der Notwendigkeit bestimmter schießsportlicher Disziplinen gestellt....

In der öffentlichen Diskussion spricht man aber nur noch von einer Verschärfung des Waffenrechts. Auch von den Parteien kommt fast nichts anderes.

Jäger und Sportschützen sehen sich immer wieder unter Generalverdacht gestellt, obwohl sie nach Erfurt durchwegs die gesetzlichen Auflagen erfüllt haben und sich nachweisbar überdurchschnittlich gesetzeskonform verhalten.

Die von der großen Koalition in Aussicht gestellten Verschärfungen des geltenden Rechts sind so offen formuliert, dass sie je nach Belieben einer Regierung allein über die Aufbewahrungsregelungen, die dem Innenministerium obliegen, jeden Privatbesitz an Waffen unmöglich machen könnten.

Als hiervon Betroffener fühlt man sich hier in Sippenhaft genommen für das Verbrechen des Sohnes eines einzigen Sportschützen, der die Aufbewahrungsvorschriften missachtet hatte.

Das ist mit normalem Gerechtigkeitsempfinden nicht vereinbar - das verstärkt einmal mehr die Parteien- und Politikverdrossenheit!
Schließlich: „ Die Freiheit ist immer die Freiheit der anderen“ (- sofern die anderen die Gesetze achten, und das tun wir . - Wegen eines solches Satzes hat man vor Zeiten mal Wehrdienst geleistet.... )

Meine Frage ( die ich für meine Vereinskolleg/Innen an Sie richte)

welchen praktischen Wert ordnen Sie den von der großen Koalition vorgeschlagenen Waffenrechtsverschärfungen zu?

Um eine Antwort wird gebeten - Ihre persönliche Stellungnahme ist uns wichtig.
Die offiziellen Darlegungen kennen wir.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kaiser

Portrait von Ulrike Flach
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kaiser,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Zuschrift danken.
Das deutsche Waffenrecht wurde bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft und es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden oder den Vierfachmord von Eislingen nicht verhindert. Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird. Die FDP lehnt einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen darüber hinaus lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Delikten mit Schusswaffen eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Deshalb fordert die FDP, den illegalen Waffenbesitz einzudämmen, indem eine Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag 31.12.2009 straffrei gestellt wird. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und hofft dabei im Interesse der Sicherheit auf die Unterstützung der anderen Fraktionen.

Die Forderung nach einem zentralen Waffenregister ist Rechtslage der EU. Allerdings sollten wir ehrlich zugeben: das Waffenregister hätte keine der erschreckenden Straftaten in den vergangenen Monaten verhindert.
Von verschiedener Seite wurde ein Totalverbot privater Schusswaffen gefordert. Das Beispiel aus Großbritannien, wo 1997 nach einem Amoklauf eines 43jährigen in Dunblane alle Handfeuerwaffen in Privatbesitz verboten wurden, zeigt, dass damit die Schusswaffenkriminalität nicht nachhaltig eingedämmt werden konnte. Wer ein generelles Verbot von Waffen in Privatbesitz fordert, sollte klar sagen: Dann kann es keinen Schützenverein, keine Sammler historischer Waffen und keinen Jäger mehr geben. Ob diese Zerstörung des Vereinslebens einen Sicherheitsgewinn bedeutet, das darf wohl bezweifelt werden. Jäger und Schützen zu kriminalisieren, hält die FDP vor diesem Hintergrund für absurd.

Einige Stimmen fordern, die Schusswaffenverwahrung in Privathaushalten zu unterbinden. Das ist eine Wiedergänger-Debatte, die bereits nach dem Attentat von Erfurt geführt wurde. Selbst mit besserer Sicherheitstechnik wären solche zentralen Waffendepots in Randlagen ein verlockendes Ziel für Kriminelle. Das zeigt gerade die Tat von Eislingen, vor der ins dortige Schützenheim eingebrochen wurde.

Der entscheidende waffenrechtliche Ansatz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist aus Sicht der FDP die Beseitigung der Vollzugsdefizite. Bisher wird der Antrag auf Waffenbesitzkarte überwiegend anhand schriftlicher Dokumente geprüft. Wir fordern die Überprüfung der ordnungsgemäßen Lagerung von Waffen vor Ort - unter Wahrung von Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Das bedarf einer personell und ggf. materiell besseren Ausstattung der Behörden.

Jenseits aller politischer Vorschläge muss jeder von uns aber auch erkennen und eingestehen: wenn ein Mensch zu solch grausamen Taten entschlossen ist, dann hält kein Gesetz ihn auf. In erster Linie benötigen wir deshalb eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Gewalt- und Kriminalprävention brauchen einen höheren Stellenwert auch bei staatlichem Tun.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach