Frage von gideon G. • 30.08.2023
Antwort von Ulrike Bahr SPD • 01.09.2023
Die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen muss erst per Gesetz beschlossen werden.
Die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen muss erst per Gesetz beschlossen werden.
Die Rente steigt und orientiert sich jedes Jahr im Grundsatz an der Entwicklung der Löhne und Gehälter.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Der aktuelle Tarifabschluss 2023/2024 von Bund und Kommunen vom 24. April 2023 muss per Gesetz noch übertragen werden.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz.
Ich kann Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, ob und wann Landesbeamt:innen die Inflationsausgleichszahlung erhalten werden.