Ulrich Van Bebber
FDP
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Frage von Andreas T. •

Frage an Ulrich Van Bebber von Andreas T. bezüglich Innere Sicherheit

Herr van Bebber, können Sie mir erklären, warum in Rheinland-Pfalz desöfteren mal Schwerkriminelle ihre Verbrechen begehen können oder so kurz mal ausbrechen können? Ich denke da in den Ausbruch aus Trier, die Tötung der Erzieherin aus Pirmasens oder den Mord an der Skaterin in der Nähe von Bassenheim. Mir scheint, als nimmt es die FDP nicht so genau mit der Sicherheit der Bürger. Und die FDP hat nunmal die Verantwortung für das Justizressort in Rheinland-Pfalz. In Hessen und Bayern gab es in den letzten Jahren praktisch keine Vorfälle mehr. Warum aber in Rheinland-Pfalz so viele?

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Tümmler

In rheinland - pfälzischen Gefängnissen passiert keineswegs mehr als in anderen Bundesländern. Im Gegenteil. Es wurde in der zurückliegenden Amtszeit des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin (FDP) sehr viel für die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten getan. So wurde u. a. eine neue Justizvollzugsanstalt in Rohrbach errichtet, eine umfangreiche Umbaumaßnahme erfolgte in der JVA Diez, usw.. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) investiert erhebliche Beträge, in den letzten Jahren insgesamt 95 Millionen Euro, in einen sicheren Strafvollzug, der den hygienischen, technischen und logistischen Anforderungen des 21. Jahrhunderts entspricht. Weitere erhebliche Investitionen sind auf den Weg gebracht worden. So erfolgt zur Zeit eine erhebliche Erweiterung von 402 auf 660 Plätze und zugleich eine Modernisierung der JVA Wittlich (Investitionssumme ca 57 Mio. ?). Außerdem wurde in den letzten vier Jahren der Personalbestand im Justizvollzug durch Justizminister Herbert Mertin (FDP) um 150 Stellen aufgestockt. Für die Verbesserung der Sicherheit des Strafvollzuges wurde und wird also sehr viel getan.

Zu den von Ihnen angesprochenen Fällen läßt sich folgendes sagen:
Der Täter des sehr bedauerlichen Verbrechens an einer Skaterin musste nach der damaligen Rechtslage aus der Haft entlassen werden. Maßnahmen wie etwa die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung waren zumindest nach der damaligen Rechtslage nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat die nachträgliche Sicherheitsverwahrung nach dem o. g. Verbrechen nur in ganz engen Grenzen, die unsere Verfassung vorgibt, zugelassen und klargestellt, dass die Gesetzeskompetenz für eine solche Regelung ausschließlich bei dem Bund liegt. Ob der von Ihnen angesprochene Fall durch die nunmehr erfolgte Änderung der Rechtslage hätte vermieden werden können, ist mehr als fraglich.

Die Einrichtung des Jugendheimes Mühlkopf in Rodalben erfolgte ebenfalls aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben des Jugendgerichtgesetzes, wonach unter bestimmten Voraussetzungen die Unterbringung in einem Heim statt Untersuchungshaft anzuordnen ist. Ist ein solcher Fall gegeben und steht kein Heimplatz zur Verfügung, ist der betroffene Jugendliche sogar frei zu lassen. Bei dem Heim Mühlkopf in Rodalben handelt es sich davon unabhängig um ein Heim der Jugendhilfe, das nicht dem Justizministerium untersteht.

Rheinland-Pfalz ist ein sehr sicheres Land. Dazu hat gerade die FDP ganz erheblich mit beigetragen, indem sie durch ihre Politik für gute Lebensverhältnisse in Rheinland - Pfalz gesorgt hat. Allerdings gibt es keine absolute Sicherheit. Dies möchte die FDP auch nicht vorgaukeln. Die FDP macht aber viel für die Sicherheit unseres Landes.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich van Bebber