
(...) Gegen den Widerstand vieler Mitgliedsstaaten konnten Festlegungen getroffen werden, die im Sinne der deutschen Bürger und Bürgerinnen und deren Grundrechte sind. So wurde beispielsweise die Art der zu speichernden Daten genau definiert und die Speicherung erfolgloser und unbeantworteter Anrufe verhindert. Auch wurde die Dauer der Speicherung auf ein vertretbares Maß reduziert. (...)