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Frage von Michael H. •

Frage an Ulrich Stockmann von Michael H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Auch in Brüssel wird Ihnen nicht verborgen geblieben sein, daß die durch das BRD Parlament durchgesetzte Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf massive Kritik aus dem Volke stößt.
Nun zieht sich durch die Beantwortung der angeschriebenen BTA sinngemäß ein roter Faden: Wir haben für Euch noch das Beste aus der EU Vorgabe gemacht.
Nun drängt sich doch die Frage auf, wer ist den die EU?
Gegen wessen Interessen in der EU haben die BTA ihr Volk mehr schlecht als recht geschützt?
MfG
Harr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Harr,

ich bedanke mich für Ihre Frage zur Vorratsdatenspeicherung.

Der Weg bis zur Verabschiedung dieser Richtlinie war lang und steinig und wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben uns die Entscheidung nicht einfach gemacht.

Unser Entschluss für die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erfolgte aus wohlüberlegten Gründen. Als Parlamentarier und Bürger der Europäischen Union befürworte ich die Harmonisierung der unterschiedlichen nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten zur Vorratsdatenspeicherung in der Erwartung einer zukünftig verbesserten Grundlage für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Neben diesen Aspekten der Koordination und Kooperation betrachte ich außerdem auch die Schaffung verbindlicher Garantien in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit als positive Entwicklung.

In einem komplexen Gebilde wie der Europäischen Union werden natürlich ganz verschiedene Interessen vertreten, zwischen denen es Kompromisse zu finden gilt.
Im konkreten Fall der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung war es der Ministerrat, der nach unserem Empfinden zu weitreichende Forderungen aufstellte. Eine Abschwächung dieser Forderungen konnten wir im Europäischen Parlament nach langwierigen Verhandlungen erreichen. Es wurde ein Kompromiss gefunden, der uns in den für uns zentralen Punkten entgegen kam.

Gegen den Widerstand vieler Mitgliedsstaaten konnten Festlegungen getroffen werden, die im Sinne der deutschen Bürger und Bürgerinnen und deren Grundrechte sind. So wurde beispielsweise die Art der zu speichernden Daten genau definiert und die Speicherung erfolgloser und unbeantworteter Anrufe verhindert. Auch wurde die Dauer der Speicherung auf ein vertretbares Maß reduziert. Unter dieser Voraussetzung konnten wir der Richtlinie, die nur im Bereich schwerer Straftaten Anwendung finden wird, zustimmen..

EU-Richtlinien und die darin festgelegten Ziele sind nach der Verabschiedung für die Mitgliedsstaaten verbindlich. Die Auswahl der nötigen Mittel zur Umsetzung obliegt den Staaten selbst. Am 9. November kam der Bundestag also seiner Verpflichtung nach und entschied über die Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG, deren genauer Wortlaut auch online im Amtsblatt der Europäischen Union vom 13. April 2006 abgerufen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stockmann