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Frage von Frank S. •

Frage an Ulrich Stockmann von Frank S. bezüglich Umwelt

Guten Tag Herr Stockmann,

eigentlich ist es völlig egal an welchen Ihrer Kollegen ich mich hier wende, Landes- Bundes- oder EU Ebene. Aus "alter Verbundenheit" fällt die Wahl auf Sie.
Ich frage Sie in Ihrer Funktion als Mitglied in den Ausschüssen Klimawandel und Umweltfragen.
Welche fachlich qualifizierten Maßnahmen sind endlich einmal zur Umsetzung von Klimazielen zu erwarten? Alle derzeit durchgeführten Maßnahmen zeigen nur die starke Abhängigkeit unserer Abgeordneten von Begehrlichkeiten der etablierten Industrie. Sei es der Bereich Energie, Transport oder Bau.
In allen Bereichen gibt es ausreichend viele Möglichkeiten und Technologien, welche die Voraussetzung zum Umbau unserer Gesellschaft in eine moderne Zivilisation ermöglichen. Allerdings müssen in diesem Fall bestehende alte Wirtschaftsstrukturen begrenzt, oder zerschlagen werden. Ein qualifiziertes Umweltprogramm könnte auch ein Motor zur kurzfristigsten Ankurbelung der Binnenkonjunktur sein und das Märchen der Wirtschaftskrise beenden. Diese Krise ist eine Krise der in sich zusammenbrechenden alten Wirtschaftsverpflechtungen und bietet ideale Voraussetzungen für einen Neubeginn.
Wenn man den Privatkonsum stärken will ist dies mit geringsten öffentlichen Mitteln möglich. Hier nur einige triviale Beispiele:
Absenkung der MwSt. befristet für z.B. 1 Jahr auf 0% für alle Haushaltgeräte welche bestimmte Umweltstandards erfüllen. ( AA Einstufung), oder für Energiesparlampen...., auf die Errichtung von KWK-Kleinanlagen, Solaranlagen..........
Schaffung rechtlicher Grundrahmen, in welchen sich Bürger zusammenschließen können in Interessengemeinschaften, welche Ihre Wohngebiete im Rahmen der Eigenversorgung und Eigenentsorgung gestalten können, allerdings unter Beachtung der modernsten Erkenntnisse des Umweltschutzes.
Dies sind nur rudimentäre Gedankenansätze und die Zahl der Möglichkeiten sind fast unbegrenzt.
Leider muß ich heute resigniert feststellen - die Wenzelskirche 1989 war ein Irrweg.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schirling,

vielen Dank für ihr Schreiben. Es ist jedoch nicht völlig egal an wen Sie Ihre Frage richten. Die europäischen Institutionen haben mit dem EU-Klimapaket in erster Linie Richtlinien verabschiedet. Diese überlassen die Ausgestaltung der Beschlüsse den Mitgliedstaaten. Die europäische Ebene hat demnach nur einen Rechtsrahmen geschaffen. Welche qualifizierten Maßnahmen durchgeführt werden liegt demnach vornehmlich in der Hand der Mitgliedstaaten.

Im Rahmen des EU-Klimapaketes sowie des europäischen Konjunkturprogramms wurden mehrere Maßnahen zur Umsetzung von Klimazielen festgeschrieben.

Auf europäischer Ebene wurde im Rahmen des Klimapaketes beschlossen, dass:

- durch einen stärkeren Einsatz von Wasserstoff, Biokraftstoffen sowie Energieträgern aus erneuerbaren Energiequellen der Anteil an erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung, sowie beim Heizen und Kühlen von Gebäuden bis 2020 um mindestens 20 % gesteigert werden muss.

- auch im Verkehrssektor die Nutzung von erneuerbaren Energien also Biokraftstoffen, Strom aus erneuerbaren Energieträgern oder Wasserstoff um mindestens 10 % angehoben werden muss.

- das Emissionshandelssystem ausgedehnt wird. Der Emissionshandel zwingt, Unternehmen mit Hilfe von Zertifikaten für die Verschmutzung der Umwelt zu zahlen. Stößt ein Unternehmen mehr CO2 aus als es Zertifikate besitzt, so muss es entweder in umweltfreundlichere Technologien investieren oder Zertifikate von anderen Unternehmen kaufen, die ihre Zertifikate nicht benötigen. Die Richtlinie legt fest, dass Zertifikate ab 2013 versteigert werden. So soll erreicht werden, dass sich die europäischen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 21 Prozent (verglichen mit 2005) verringern.

- eine weitere Einsparung von Emissionen mit der Richtlinie zur Abtrennung und geologischen Speicherung von CO2 erreicht werden soll. Die entsprechende Richtlinie schafft einen Rechtsrahmen, der es Kraftwerken und Industrieunternehmen ermöglicht, CO2 dauerhaft unterirdisch lagern zu können, anstatt es in die Atmosphäre zu ausstoßen.

- auch bei der Herstellung, dem Transport und der Nutzung von Kraftstoffen Energie eingespart werden soll. Die Richtlinie zur Qualität von Kraftstoffen setzt fest, dass Treibhausgasemissionen bis 2020 um 10 % verringert werden müssen. Neben dem stärkeren Einsatz von Strom als Kraftstoff für Fahrzeuge soll auch die Förderung von Projekten, die zur Reduzierung von Emissionen in Entwicklungsländern beitragen, angerechnet werden.

- Abgase von Kraftfahrzeugen verringert werden müssen. Hierzu wurde im Dezember 2008 eine unmittelbar geltende Verordnung beschlossen. Sie verpflichtet die Autohersteller dazu den CO2 Ausstoß von Neuwagen bis 2015 stufenweise auf durchschnittlich 120g CO2/km verringern zu müssen. Dies soll in erster Linie durch Verbesserungen in der Motorentechnologie aber auch durch Ökoinnovationen wie Solardächer geschehen.

Im Rahmen des europäischen Konjunkturpaketes sicherte die Europäische Investitonsbank (EIB) Automobilherstellern 2009 und 2010 Darlehen von insgesamt 8 Mrd. Euro für die Entwicklung umweltfreundlicher Antriebe zu.

Zudem hat das Europäische Parlament im Juni 2008 beschlossen ineffiziente Glühbirnen sukzessives vom Markt zu nehmen. Ziel dieser Gesetzgebung ist die Verbreitung ineffizienter Glühbirnen zu stoppen und Energiesparlampen EU weit zu fördern.

Dies sind einige der Maßnahmen, die auf europäischer Ebene beschlossen wurden, um die von der Europäischen Union gesteckten Klimaziele zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stockmann