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Frage von Gerd B. •

Frage an Ulrich Stockmann von Gerd B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Stockmann,

vor kurzem berichtete die „Mitteldeutschen Zeitung“ in einem größeren Artikel, daß Sie als Europa-Abgeordneter von Sachsen-Anhalt, Bürger an Ihre Wirkungsstätte nach Straßbourg eingeladen haben. Ich war sehr beeindruckt von dieser Tatsache und von diesem Bericht, so daß in mir der Wunsch aufkam, gerne auch mal an so einem Ereignis teilnehmen zu dürfen. Auch ich wohne in Sachsen-Anhalt, und auch ich habe Sie gewählt. Es mag im Unterton wie ein Betteln klingen, soll es aber nicht sein, aber ich erlaube mir einfach mal anzufragen, wie man zu so einer Ehre kommen kann von Ihnen nach Straßbourg eingeladen zu werden. Als politisch interessierter Bürger wäre das für mich ein großes Ereignis.

Und noch eine Anmerkung möchte ich zu Ihrer Antwort auf die Anfrage des Herrn Ehrhardt vom 11.11.07 machen. Auch ich habe meine Bedenken über die Aufnahmeverhandlungen der Türkei zur EU. Meines Wissens gibt es aber sogar in der EU offizielle Hindernisse gegen eine Aufnahme. Ich beziehe mich auf das Buch von Wolfgang Gust "Der Völkermord an den Armeniern", Carl Hauser Verlag
Hier die Quintessenz:
EU - Resolution vom 18.Juni 1987
Völkermord an den Armeniern von 1915 bis 1917 war Völkermord im Sinne der UN – Resolution von 1948. Der Europäische Rat wurde vom Parlament aufgefordert, von der türkischen Regierung „die Anerkennung des an den Armeniern 1915 –1917“ verübten Völkermordes zu verlangen“.

Das EU – Parlament sei „der Ansicht, dass die Weigerung, den damals begangenen Völkermord am armenischen Volk anzuerkennen, unüberwindliche Hindernisse für die Prüfung eines etwaigen Beitritts der Türkei zur Gemeinschaft darstellt“.

Meine Fragen:
Ist diese EU-Resolution noch gültig oder ist diese durch eine andere ersetzt worden?
Spielt dieser Sachverhalt bei den Aufnahmeverhandlungen überhaupt noch eine Rolle?

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Gerd Böhland

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Böhland,

vielen Dank für ihre kritischen Fragen.

Die Anerkennung des Mordes an den Armeniern ist weiterhin eine der Beitrittsvoraussetzungen, die die EU an die Türkei stellt. Mit den Beschlüssen vom 18. Juni 1987 und 15. November 2001 hat das Europäische Parlament die Anerkennung des Völkermordes durch den türkischen Staat zu einer Vorraussetzung für den Beitritt der Türkei erklärt. In einer weiteren Beschlussfassung vom 28. Februar 2002 wurde die Türkei erneut zur Einhaltung dieser Vorgabe ermahnt.
Da ein Aufarbeitungsprozess des türkisch-armenischen Konflikts bereit im Gange ist, wurde in der Resolution vom Oktober 2007 und im EU-Fortschrittsbericht von 2007 die Anerkennung des Völkermords nicht direkt gefordert. Indirekt taucht sie jedoch an mehreren Stellen auf. Zudem wird die Grenzöffnung zwischen den beiden Ländern verlangt. Die EU ist der Meinung, dass ein verstärkter Druck von Außen sich momentan negativ auf die türkisch-armenische Annäherung auswirken könnte.

Bitte wenden Sie sich hinsichtlich der Frage zu den Besuchergruppen an eines meiner Büros.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stockmann