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Ulrich Lange
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Frage von Axel C. •

Finden Sie es richtig, ein Gesetz über die Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen auf den Weg zu bringen, dass im Anhang über 250 Bauprojekte, unter anderem die Strecke Hamburg-Hannover, benennt?

Sehr geehrter Herr Lange,
durch die Benennung von über 250 Bauvorhaben von überragendem öffentlichen Interesse werden mit Verabschiedung des Gesetzes vorab Entscheidungen gefällt, obwohl noch einzelne Bauprojekte wie die Strecke Hamburg-Hannover gutachterlich bei der Deutschen Bahn und dem Bundesverkehrsministerium geprüft werden müssen. Das Gesetz wirkt sich massiv auf die Bürgerrechte aus, da der Verwaltungsrechtsweg eingeschränkt wird, Fristen verkürzt werden und die Festlegung eines Bauprojekts als im überragenden öffentlichen Interesse nicht mehr ausschließlich nach objektiven Kriterien messbar erfolgt und damit das Projekt vor Gericht schwer widerlegbar ist.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,

ich bin der festen Überzeugung, dass wir in Deutschland eine wirkungsvolle Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung im Verkehrsbereich brauchen, da eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur das Lebenselixier für unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft ist. Dabei müssen selbstverständlich bei jeder Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung die geltenden Rechts- und Verfahrenswege eingehalten werden. Der von der Ampel-Regierung in der ersten Lesung im Bundestag diskutierte Gesetzentwurf verfehlt allerdings das Ziel einer echten Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und schafft zusätzliche rechtliche und verfahrenstechnische Unsicherheiten.

Dies liegt zum einen daran – wie Sie selbst anmerken –, dass das im Gesetzentwurf angeführte „überragende öffentliche Interesse“ ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Damit wird es auch zukünftig auf die Abwägungen der Gerichte im Einzelfall ankommen. Zum anderen können Infrastrukturvorhaben, die im sogenannten „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen, nun vom Verkehrs- und Umweltministerium auf Basis einer Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats festgelegt werden. Diese Verordnungsermächtigung bedeutet, dass von der Liste mit Infrastrukturprojekten, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, Abstand genommen werden kann – ohne dass Bundesrat oder Bundestag eingreifen können.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden das weitere parlamentarische Verfahren rund um das entsprechende Gesetz der Ampel-Regierung aufmerksam begleiten und uns mit eigenen Vorschlägen für eine wirkungsvolle Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung auf Augenhöhe mit den Bürgern einsetzen.

Freundliche Grüße

Ulrich Lange

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